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ikr: Altersvorsorge nicht erwerbstätiger Elternteile: Zwischenbericht verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Altersvorsorge nicht erwerbstätiger Elternteile ist ein wichtiges familienpolitisches Thema. Mütter oder Väter, die für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder vorübergehend auf eine Erwerbstätigkeit verzichten oder diese reduzieren, haben dadurch auch im Rentenalter finanzielle Nachteile zu gewärtigen. Die Regierung hat nun den Zwischenbericht einer Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und die Arbeitsgruppe beauftragt, die Umwandlung der Mutterschaftszulage von einer bisher (nicht nachhaltigen) Leistung in eine (nachhaltige) Leistung für die Altersvorsorge nicht erwerbstätiger Elternteile zu prüfen.

Die Arbeitsgruppe wurde im Frühjahr 2012 von der Regierung eingesetzt und beauftragt, die Ver¬besserung der Stellung nicht erwerbstätiger Elternteile in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu prüfen.

Die Arbeitsgruppe hat verschiedene Abklärungen und Simulationsberechnungen von AHV-und Pensionskassenleistungen erstellt, um die Auswirkungen der Erziehungszeiten auf die jeweiligen Altersrenten zu ermitteln. Aufgrund der getroffenen Abklärungen und der Simulationsberechnungen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, dass Massnahmen weder in der 1. Säule noch in der 2. Säule zielführend sind.

In der 1. Säule können nur marginale Verbesserungen erreicht werden, da in der 1. Säule grundsätzlich keine Beitragslücken entstehen können: Nicht erwerbstätige Personen zahlen einen AHV-Beitrag von derzeit CHF 350.-, Erziehungszeiten werden zudem mit Erziehungsgutschriften mitberücksichtigt.

Massnahmen in der 2. Säule sind zwar machbar, aber nur mit hohem administrativen und finanziellen Aufwand. Als alternative Lösungsmöglichkeit wurde die Umwandlung der Mutterschaftszulage von einer bisher nicht nachhaltigen Leistung in eine nachhaltige Leistung für die Altersvorsorge von nicht erwerbstätigen Elternteilen zur Prüfung vorgeschlagen.

Die Regierung erachtet diese Idee als bedenkenswert, entsprechend wurde die Arbeitsgruppe mit den weiteren Schritten beauftragt. Allfällige finanzielle Mehrkosten sollen dabei kostenneutral, das heisst durch die Umschichtung von Budgetmitteln, aufgefangen werden.

Kontakt:

Ressort Familie und Chancengleichheit
Daniela Clavadetscher, Mitarbeiterin der Regierung und der Ressorts
T +423 236 74 26

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