ikr: Emissionshandelsverordnung durch Regierung genehmigt
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung genehmigte in ihrer Sitzung vom 20. November 2012 die Emissionshandels-verordnung zum Emissionshandelsgesetz.
Wesentliche Änderungen der EWR-rechtlichen Vorgaben
Aufgrund wesentlicher Änderungen der EWR-rechtlichen Vorgaben zum Europäischen Emissionshandel wurde das bisherige Emissionshandelsgesetz überarbeitet und neugefasst. Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf den Inhalt der unter dem bisher geltenden Emissionshandelsgesetz erlassenen Verordnungen.
Zusammenfassung mehrerer Regelungsmaterien
Die vorliegende Emissionshandelsverordnung fasst mehrere Regelungsmaterien zusammen, die bisher in separaten Verordnungen behandelt wurden. Geregelt werden die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an emissionshandelspflichtige Unternehmen in Liechtenstein sowie die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Emissionshandelsgesetz.
Betrieb des Registers erfolgt zentralisiert
Darüber hinaus wurden die Regeln hinsichtlich der Zustimmung Liechtensteins zu Projektmassnahmen in der Verordnung weiter konkretisiert. Eine Verordnung über die Nutzung des Emissionshandelsregisters ist zukünftig nicht vorgesehen. Grund hierfür ist, dass der Betrieb des Registers wegen der neuen EWR-rechtlichen Vorgaben zentralisiert erfolgt und das EWR-Recht entsprechend weiterentwickelt wurde und alle Bestimmungen zum Register direkt vorgibt.
Kontakt:
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93