ikr: Elektronisches Amtsblatt: Neue Internetseite für amtliche Kundmachungen ab 1. Januar 2013
Vaduz (ots/ikr) -
Am 1. Januar 2013 wird auf www.amtsblatt.llv.li das elektronische Amtsblatt (eAmtsblatt) eingeführt. Auf dieser Internetseite werden alle behördliche Mitteilungen und Anordnungen veröffentlicht. Bestimmte Themen werden zusätzlich zur elektronischen Veröffentlichung auf www.amtsblatt.llv.li auch weiterhin in den beiden Landeszeitungen publiziert. Durch die elektronische Kundmachung kann innerhalb kürzester Zeit ein sehr grosses Publikum erreicht werden.
Verbesserte Informationsverteilung
Die Internetseite trägt der Abänderung des Kundmachungsgesetzes (LGBl. 2012/174) Rechnung, welche per 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Die Möglichkeit des weltweiten Zugriffs auf Internetseiten bringt einen massiven Publikationsgewinn gegenüber der bisher regional begrenzten Kundmachung. Kundmachungen von öffentlichem Interesse werden weiterhin in den beiden Landeszeitungen abgedruckt (siehe Amtsblattverordnung ABlV, LBl. 2012/284).
Veröffentlichung in den Printmedien
Weiterhin in den Landeszeitungen publiziert werden: Kundmachungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen; Versteigerungen, Konkurse und Edikte; Gläubigeraufrufe; Stellenausschreibungen; Schulinformationen; Kundmachungen im Zusammenhang mit der Amtlichen Vermessung. Ebenfalls in den Landeszeitungen abgedruckt werden Kundmachungen des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes, soweit es sich dabei um Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Bereinigung und Einführung des Grundbuchs handelt.
Das eAmtsblatt ist abonnierbar
Das elektronische Amtsblatt kann kostenfrei per RSS-Feed abonniert werden. Interessierte Personen können sich für einzelne Themenrubriken (wie beispielsweise Stellenausschreibungen) oder für das Gesamtabonnement entscheiden. Zusätzlich wird im neuen Jahr auf der Internetseite jeder Amtsstelle ein Direktlink zu www.amtsblatt.llv.li zu finden sein.
Kontakt:
Information und Kommunikation der Regierung
Silvia Salomon
T +423 236 73 07