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ikr: Regierung verabschiedet neuen Arzttarif

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Januar 2013 die restlichen Kapitel des neuen Arzttarifs auf gemeinsamen Antrag der Tarifpartner verabschiedet. Zusätzlich zu den bereits im Oktober 2012 eingeführten Kapitel 0 und 1 konnten nun auch die Facharztkapitel genehmigt werden. Die Einführung dieser Kapitel erfolgt auf 1. März 2013.

Mit der Verabschiedung der Facharztkapitel des neuen Arzttarifs kann ein aufwendiges und anspruchsvolles Projekt zum Abschluss gebracht werden. Ärztekammer und Krankenkassenverband konnten vor wenigen Tagen die Revision der Facharztkapitel des neuen Tarifs abschliessen und diese Kapitel der Regierung zur Genehmigung vorlegen. Die Regierung hat nach eingehender Prüfung, vor allem hinsichtlich der aufgetragenen Kostenneutralität, die Facharztkapitel genehmigt. Somit ist die Tarifrevision abgeschlossen.

Implementierung auf 1. März 2013

Die Facharztkapitel müssen nun noch in die Software sowohl der Krankenkassen als auch der Arztpraxen eingespeist werden. Ab 1. März 2013 soll dann der gesamte revidierte Arzttarif in Liechtenstein zu Anwendung kommen. Die Kapitel 0 und 1 wurden bereits vorab auf 1. Oktober 2012 implementiert, um die Vorteile dieser zwei zentralen Kapitel bereits nutzen zu können.

Kostenneutralität gewahrt

Die Regierung hat den Tarifpartnern aufgetragen, die Tarifrevision kostenneutral auszugestalten. Die Kostenneutralität wurde mit Hilfe einer Simulation auf Echtzahlen 2008 bzw. 2011 simuliert. Da sich die alte Tarifstruktur von der heutigen unterscheidet, mussten komplexe Simulationen vorgenommen werden. Auf Basis dieser Simulation ist davon auszugehen, dass die Tarifrevision kostenneutral umgesetzt ist.

Neuer Tarif bringt überzeugende Vorteile

Die neue Tarifstruktur ist der bisherigen in allen Punkten überlegen: Alle Positionen sind mit einer Maximalzeit hinterlegt, eindeutig und nachvollziehbar definiert und elektronisch hinterlegt. Darüber hinaus sind zentrale Positionen zusätzlich kommentiert worden um eine unmissverständliche Anwendung des Tarifs zu gewährleisten.

Neuer Tarif erhöhter Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten

Die genannten Vorteile führen darüber hinaus zu einer Stärkung und Vereinfachung der Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Die neue Tarifstruktur ist transparent, eindeutig und nachvollziehbar. Sie liefert den Kassen griffige Instrumente zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen und, falls notwendig, zur gerichtlichen Durchsetzung von Rückforderungen. Umgekehrt wird die Ärzteschaft durch die klare Tarifstruktur vor unrechtmässigen Rückforderungen der Krankenkassen geschützt und profitiert ebenso von den zahlreichen Vorteilen des neuen Tarifs.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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