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ikr: Regierung verabschiedet Verordnung zum Kostenziel 2013

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Januar 2013 die Verordnung zum Kostenziel 2013 verabschiedet. Das Kostenziel 2013 für die OKP wurde auf 3.7% festgelegt.

Die Regierung legt gemäss Art. 19b KVG mit Verordnung jeweils das Kostenziel in der OKP für das kommende Jahr fest. Für das Jahr 2013 beträgt das Kostenziel 3.7%. Damit konnte die Regierung aufgrund der prognostizierten Kostenentwicklung 2013 das niedrigste Kostenziel seit 2009 festlegen. Im Gegensatz zum Vorjahr, für welches ein Kostenziel von 5.5% festgelegt werden musste, kann für 2013 wiederum von einem gemässigten Kostenwachstum ausgegangen werden.

Neue Spitalfinanzierung gemässigter als angenommen

Grund für das hohe Kostenziel 2012 war die von Experten bestätigte Annahme, dass die Einführung der neuen stationären Spitalfinanzierung (SwissDRG) zu einer deutlichen Verteuerung der stationären Spitalbehandlungen führen werde. Da die Schlussrechnung 2012 noch nicht vorliegt, kann keine endgültige Aussage für das vergangene Jahr getroffen werden, es zeichnet sich jedoch ab, dass das Kostenziel 2012 zu hoch angesetzt war und die Kostensteigerung deutlich geringer ausfallen wird.

Langjähriger Trend erkennbar

Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen folgt im Mehrjahresvergleich einem klaren Abwärtstrend und liegt im Fünfjahresmittel (2007-2011) bei +3.2%. Die Kostensteigerung konnte durch gezielte und effektive Massnahmen wirksam gedämpft werden.

Massnahmen vor allem im ambulanten Bereich möglich

Die von der Regierung gesetzten Massnahmen haben vor allem im ambulanten Bereich zu einer Eindämmung der Kostensteigerung geführt. Im stationären Bereich ist Liechtenstein aufgrund der hohen Anzahl ausländischer Leistungserbringer (Spitäler, Rehakliniken, Psychiatrien etc.) weitgehend fremdbestimmt und kann kaum kostendämpfende Massnahmen setzen. Im ambulanten Bereich wurde vor allem bei den Ärzten und den Medikamenten Massnahmen gesetzt, die bereits Wirkung zeigen und dadurch das Gesundheitswesen und damit die Prämienzahler finanziell entlasten.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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