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ikr: Anzahl der Asylgesuche stabil

Vaduz (ots/ikr) -

74 Asylgesuche wurden im vergangenen Jahr in Liechtenstein eingereicht, darunter ein Mehrfachgesuch. Diese 74 Gesuche bedeuten einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um ein Gesuch.

Die meisten Anträge wurden im vergangenen Jahr im Herbst gestellt, als in den Monaten September, Oktober und November jeweils zehn Personen in Liechtenstein um Asyl ansuchten. Am ruhigsten verliefen die Monate Februar und Mai mit zwei bzw. drei Gesuchen. Der grösste Teil der Anträge wurde von Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina gestellt (14), gefolgt von russischen und von serbischen Staatsangehörigen (je 12). Weitere Gesuche wurden eingereicht von Personen aus Afghanistan (3), Albanien (1), Algerien (2), Armenien (5), Georgien (1), dem Irak (1), dem Kosovo (2), Kroatien (2), Mazedonien (2), der Mongolei (1), den Niederlanden (1), Nigeria (1), Pakistan (1), Rumänien (1), Syrien (1), der Türkei (1) und der Ukraine (9). Hinzu kommt ein Gesuch eines Staatenlosen.

Mehr Abgänge als Gesuche

Diesen 74 Gesuchen stehen im gleichen Zeitraum 90 Abgänge aus dem Asylverfahren gegenüber. 18 Personen wurde im Jahr 2012 Asyl gewährt - acht Personen aus Somalia, fünf aus Eritrea, dreien aus dem Irak und je einer aus China und Äthiopien. 10 Gesuchsteller wurden auf dem Dublin-Weg in das für das jeweilige Asylverfahren zuständige europäische Land überstellt, 4 Personen haben ihr Gesuch zurückgezogen, 34 sind untergetaucht, 5 konnten aufgrund des bestehenden Rückübernahmeabkommens in die Schweiz überstellt werden. 18 Personen reisten kontrolliert, also mit gültigen Reisepapieren, aus Liechtenstein aus.

Insgesamt befanden sich Ende Dezember 16 Asylsuchende und 17 vorläufig Aufgenommene (Bewilligung F) in Liechtenstein. Darunter auch elf ehemalige Asylsuchende somalischer bzw. eritreischer Herkunft, die im Herbst 2009 zusammen mit rund 230 weiteren Asylsuchenden aus Ostafrika nach Liechtenstein gekommen sind. Im Bezug auf 14 Personen aus diesem Kreis, denen in den Jahren 2011 oder 2012 Asyl gewährt worden ist, wurden die Verfahren im vergangenen Jahr aufgrund neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, wobei die daraus resultierenden Entscheidungen - abgesehen von einem Fall - noch nicht rechtskräftig sind.

Dublin-Mitgliedschaft bewährt sich

Für Liechtenstein bewährt hat sich die Anwendung der Dublin-Verordnung im vergangenen Jahr; dem ersten, in welchem Liechtenstein durchgehend Zugang zur Eurodac-Datenbank hatte, in welcher die Fingerabdrücke der Asylsuchenden gespeichert sind. Mittels einer Abfrage lässt sich somit schnell und unkompliziert herausfinden, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des jeweiligen Verfahrens zuständig ist. Rund drei Viertel der Gesuchsteller, welche in das System eingespeist worden sind, waren bereits in einem oder mehreren anderen Staaten registriert.

Vor Ort Hilfe leisten

Einen weiteren Aufgabenbereich des Liechtensteiner Asylwesens stellt die Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe (IFMH) dar. Sie ist Teil der Liechtensteiner Entwicklungshilfe und auf einen nachhaltigen und umfassenden Ansatz zur Bewältigung der globalen Flüchtlings- und Migrationsproblematik sowie auf den weltweiten Schutz der Rechte von Vertriebenen und Rückkehrern ausgerichtet. Das Ausländer- und Passamt hat in diesem Zusammenhang rund 2,1 Millionen Franken in Projekte in Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Armenien, der Republik Moldau, Serbien und Mazedonien investiert. Unterstützt wurde ein breites Band an Themenbereichen von der Bildung über ländliche und soziale Entwicklung bis hin zum Kampf gegen Menschenhandel.

Darüber hinaus hat Liechtenstein im vergangenen Jahr einen anerkannten Flüchtling aus Malta übernommen und damit, wie einige andere Länder auch, ein Zeichen der gesamteuropäischen Solidarität mit dem von den Migrationsbewegungen aus Nordafrika besonders stark betroffenen Kleinstaat gesetzt.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Heribert Beck, Leiter Abteilung Asyl
T +423 236 61 54

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