Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Liechtenstein schärft Profil als offener und wettbewerbsfähiger Finanzplatz

Vaduz (ots/ikr) -

Regierung, Verbände und Marktteilnehmer haben sich in den letzten Monaten intensiv mit der zukünftigen Ausrichtung des Finanzplatzes Liechtenstein auseinandergesetzt und gemeinsam eine integrierte Finanzplatzstrategie erarbeitet. Mit dieser breit abgestützten Strategie, welche die Regierung an der Sitzung vom 29. Januar 2013 verabschiedet hat, ist eine wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Finanzplatzes geschaffen worden.

Aktive Positionierung des Finanzplatzes im Fokus

Aufbauend auf der Liechtenstein-Erklärung 2009 und den seitdem erarbeiteten grenzüber-schreitenden Steuerkooperationen setzt der Finanzplatz Liechtenstein auf eine aktive Positionierung als Spezialist in der Vermögensstrukturierung und Vermögensverwaltung. Liechtenstein versteht sich als moderner Industriestandort und Finanzplatz mit enger Verbindung zur Schweiz und Zugang zum EU-/EWR-Markt. Künftig will das Land seine Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität auch ausserhalb des kontinentaleuropäischen Rechts- und Wirtschaftsraumes erhöhen. Die Strategie stellt unter Beweis, dass die Wege zwischen Politik und Wirtschaft in Liechtenstein kurz sind und einmal getroffene Entscheidungen schnell umgesetzt werden.

Kernkompetenzen weiter ausbauen

Die Strategie schärft somit das Profil des Finanzplatzes, baut auf den bereits bestehenden Wettbewerbsvorteilen auf und bekennt sich dabei klar zur Steuertransparenz und zur Einhaltung internationaler Standards.

Im Fokus stehen die Stärkung der Spezialisierung des Finanzplatzes in der Vermögensstrukturierung und in der langfristig ausgerichteten Betreuung und Verwaltung von Vermögen privater und institutioneller Kunden. Dabei bietet der Finanzplatz seinen Kunden massgeschneiderte Lösungen aus seiner umfassenden Produktpalette. Das Land erlangte in jüngster Vergangenheit zunehmende Bekanntheit als wachsender Fondsplatz und als Standort mit optimalen Rahmenbedingungen für Versicherungen. Diese massgeschneiderten Lösungen, verbunden mit einer ausgeprägten politischen und institutionellen Stabilität, werden von Liechtensteins internationaler Kundschaft vermehrt nachgefragt.

Liechtenstein profitiert darüber hinaus von seiner Kompatibilität mit wichtigen Wirtschafts- und Rechtsräumen. Der Finanzplatz bietet seinen Kunden schon jetzt den Schweizer Franken als verlässliche Währung und gleichzeitig vollen Zugang zum Europäischen Binnenmarkt. In Zukunft setzt der Finanzplatz Liechtenstein zudem auf eine Annäherung an weitere Rechtsräume durch eine verstärkte Orientierung liechtensteinischer Rechtsformen an ausländischen Vermögensstrukturen, den weiteren Ausbau des DBA-Netzwerkes und eine Öffnung für internationale Marktteilnehmer.Die Strategie unterstreicht weiter die Bedeutung der "kurzen Wege" im Inland und enthält das klare Bekenntnis zur schnellen, massgeschneiderten und unbürokratischen Erbringung von Finanzdienstleistungen.

Konsequente Fortführung der Liechtenstein-Erklärung 2009

Liechtenstein war mit der Liechtenstein-Erklärung 2009 Vorreiter einer jetzt zunehmend breiteren Bewegung. Diese Stossrichtung wird das Land konsequent fortführen. Liechtenstein soll weiterhin national und international als verlässlicher und berechenbarer Partner wahrgenommen werden. Liechtenstein erfüllt die international anerkannten von der OECD entwickelten Standards zur Steuerkooperation und sichert die grenzüberschreitende Steuerkonformität ab. Darüber hinaus strebt Liechtenstein im Rahmen eines breiten Netzes von Steuerabkommen umfassende Regelungen zur Regularisierung von unversteuerten Vermögen sowie zur Sicherstellung der legitimen Steueransprüche anderer Staaten für die Zukunft an. Diese Verhandlungen werden mit Rücksichtnahme auf die bisherige nationale Rechtslage und die sich daraus ergebenden Interessen geführt.

Seit 17 Jahren Teil des europäischen Wirtschaftsraums, setzte das Fürstentum Liechtenstein bereits 2009 unter anderem die 3. EU-Geldwäscherichtlinie in innerstaatliches Recht um und stärkte die für die Missbrauchsbekämpfung zuständigen Behörden. 2010 hat das Land die UNO-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Liechtenstein hat die globalen Veränderungen auch im Hinblick auf das Thema der Steuerhinterziehung wahrgenommen und hat aktuell mit über 35 Staaten OECD-konforme Steuerabkommen abgeschlossen. Als kompetenter und verlässlicher Partner bietet Liechtenstein damit ein solides politisches und rechtliches Umfeld für das Finanzwesen.

Gemeinsame Umsetzung der Finanzplatzstrategie durch Regierung und Marktteilnehmer

Die Umsetzung des Arbeitspakets zur konzentrierten Stärkung des Finanzplatzes erfolgt in einem fortlaufenden Strategieprozess zur konzentrierten Stärkung des Finanzplatzes. Die enge Zusammenarbeit zwischen Regierung, Verbänden und Marktteilnehmern ist beispielhaft und soll auch in Zukunft weitergeführt werden. Ein gemeinsamer Beirat begleitet die Fortschritte der Strategie und berät die Regierung in Fragen der strategischen Ausrichtung des Finanzplatzes. Die Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden (SIFA) übernimmt im Auftrag der Regierung die Koordination der Weiterentwicklung und Umsetzung der Finanzplatzstrategie. Das Prozessmanagement und die fortlaufende Überwachung der Zielerreichung werden durch ein Strategiebüro, welches von der SIFA geleitet und in dem die übrigen zuständigen Behörden sowie der Liechtensteinische Bankenverband und die Liechtensteinische Treuhändervereinigung vertreten sind,sichergestellt. Mit diesem Ansatz gelingt es Liechtenstein, die Zukunft des Finanzplatzes gemeinsam mit den Marktteilnehmern richtungsweisend, nachhaltig und erfolgreich zu gestalten.

Kontakt:

Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
Cornelia Vedana
T +423 236 76 70

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 27.02.2013 – 14:41

    ikr: Abänderung der Luftreinhalteverordnung

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat am 26. Februar 2013 die Verordnung betreffend die Abänderung der Luftreinhalteverordnung (LRV) genehmigt und erlassen. Die Abänderung der Luftreinhalteverordnung diente dazu die ins EWR Abkommen übernommenen Richtlinien 2008/50/EG über die Luftqualität und saubere Luft für Europa sowie 2010/75/EU über Industrieemissionen umzusetzen. Die Änderungen betreffen insbesondere die ...

  • 26.02.2013 – 13:17

    ikr: Regierung genehmigt Abänderung der Bauverordnung

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Februar 2013 die Verordnung über die Abänderung der Bauverordnung genehmigt. Mit der Schaffung des Amtes für Bau und Infrastruktur am 1. Januar 2013 wurden die gesamte Ortsplanung und damit die entsprechenden operativen Aufgaben im neuen Amt für Bau und Infrastruktur angesiedelt, während die Landesplanung beim Ressort Umwelt, Wald, Land- und Waldwirtschaft ...