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ikr: Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 9. Juli 2013 einen Gesetzesentwurf über die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) sowie weiterer Gesetze in die Vernehmlassung gegeben.

Mit dem Vernehmlassungsbericht soll schwerpunktmässig die Umsetzung der EWR-Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in das liechtensteinische Recht vollzogen werden.

Die Richtlinie zielt darauf ab, das Instrumentarium zur Bekämpfung von Zahlungsverzug auszubauen und hierdurch einen "durchgreifenden Wandel hin zu einer Kultur der unverzüglichen Zahlung" zu fördern bzw. zu erreichen.

Bereits im Jahre 2004 wurde die erste Zahlungsverzugs-Richtlinie in Liechtenstein umgesetzt, welche durch den aktuellen Rechtsakt ergänzt wird. Schon bei dieser früheren Richtlinie lag der Fokus auf der Verbesserung der Situation kleiner und mittlerer Unternehmen, die auf Grund ihrer wirtschaftlichen Unterlegenheit im Verhältnis zu Grossunternehmen oder auch im Verhältnis zur öffentlichen Hand häufig mit einer nachteiligen Vertragsgestaltung sowie mit Zahlungsverzögerungen konfrontiert waren.

Weiters soll aus aktuellem Anlass die notwendige Anpassung des ABGB genutzt werden, um rechtliche Fragen betreffend die "Geldschuld" umfassend zu behandeln und diesen Bereich einer notwendigen Modernisierung zuzuführen. In einem neuen Kernparagraphen für die Geldschuld (§ 907a ABGB) werden sämtliche Aspekte des allgemeinen Vertragsrechts über die Erfüllung einer Geldschuld zusammengefasst. Es werden die Regelungen über Zeit, Ort und Art der Erfüllung einer aus einem Vertragsverhältnis herrührenden Geldschuld getroffen. Dies sowohl für den unternehmerischen Geschäftsverkehr als auch für den nichtunternehmerischen Bereich.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. August 2013.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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