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ikr: Schaffung der Möglichkeit einer Segmentierung von Verbandspersonen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Anforderungen an die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort und insbesondere für den Finanzplatz steigen stetig an. Dies gilt insbesondere für das Gesellschaftsrecht in Bezug auf Flexibilität und Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung von Verbandspersonen. Die Regierung hat daher an ihrer Sitzung vom 24. September 2013 einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet, welcher die Möglichkeit zur Schaffung von Verbandspersonen mit (haftungs-)rechtlich separierten Abteilungen vorsieht.

Schon die Urfassung des PGR hatte die zwischenzeitlich mangels praktischer Verwendung wieder abgeschaffte Möglichkeit zur Schaffung von "verselbständigten Abteilungen" vorgesehen. Auch das Recht über das Treuunternehmen ermöglicht eine Zusammenfassung mehrerer Treuunternehmen in der Form, dass jede Treuhand als Abteilung für sich rechtlich selbständig ist. Vergleichbare Regelungen finden sich auch im Investmentunternehmensgesetz (IUG) und im Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Die vorgeschlagene Regelung zur Segmentierung von Verbandspersonen stellt eine zusätzliche Erleichterung für die Gestaltungspraxis und eine behutsame Weiterentwicklung des PGR dar. Der Vernehmlassungsbericht sieht eine Einschränkung des Anwendungsbereichs segmentierter Verbandspersonen auf gemeinnützige oder wohltätige Zwecke; den Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen (Tochterunternehmen) sowie auf die Verwertung von Urheberrechten, Patenten, Marken und Mustern vor.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 20.12.2013.

Kontakt:

Leiter Amt für Justiz
Bernd Hammermann, Leiter
Tel. +423 236 62 00

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