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ikr: Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta unterzeichnet

Vaduz (ots/ikr) -

Aus Anlass ihrer Teilnahme an der Generalversammlung der Vereinten Nationen traf Liechtensteins Aussenministerin Aurelia Frick am 27. September in New York den maltesischen Aussenminister George Vella und unterzeichnete mit ihm ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Malta. Als Basis für die Übereinkunft diente das Musterabkommen der OECD. Im Zuge der Verhandlungen wurde zudem die bisherige Abkommenspolitik Liechtensteins und Maltas berücksichtigt.

Im Abkommen ist die Abkommensberechtigung von liechtensteinischen Pensionskassen, gemeinnützigen Organisationen und Investmentfonds klarstellend geregelt. Zudem verzichten beide Länder bilateral auf Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Bei der Besteuerung natürlicher Personen wird das nationale Besteuerungsrecht sichergestellt. Das Abkommen enthält ausserdem eine Klausel zum Informationsaustausch gemäss dem internationalen Standard. Die Ansässigkeit von Trusts wurde gesondert geregelt.

Als Besonderheit hervorzuheben ist eine Schiedsklausel, mit welcher sichergestellt wird, dass im Rahmen eines vorgegebenen Verfahrens Auslegungs- und Anwendungsunterschiede einer für beide Staaten verbindlichen Lösung zugeführt werden. Dadurch wird die Rechtssicherheit erhöht.

Das Abkommen unterliegt der Zustimmung des Landtags. Zur Umsetzung sind keine weiteren gesetzlichen Massnahmen notwendig. Nach dem Abschluss dieses Abkommens mit einem weiteren EU-Mitgliedsstaat ist die Regierung weiterhin bestrebt, das liechtensteinische Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb und ausserhalb Europas auszubauen.

Kontakt:

Steuerverwaltung
Irene Salvi
T +423 236 68 20

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