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ikr: Staatsbeitrag an Arbeitslosenversicherung kann abgeschafft werden

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 01. Oktober 2013 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verabschiedet.

Die Regierung schlägt wie im ersten Vernehmlassungsbericht von Januar 2013 vor, den Staatsbeitrag an die Arbeitslosenversicherungs-Kasse aufzuheben. Zur weiteren Entlastung des Staatshaushalts wird im Bericht dargelegt, dass die Beiträge des Landes für die arbeitsmarktlichen Massnahmen im Rahmen der öffentlichen Arbeitsmarkvermittlung vollumfänglich von der Kasse übernommen werden sollen. Diese Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes können ohne derzeitige Erhöhungen des Beitrags von Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgenommen werden.

Gesetzliche Sicherheitsmassnahmen verankern

Der Bericht zeigt die Entwicklung des Kassen-Vermögens in vier konjunkturellen Szenarien auf. Aufgrund dieser Berechnungen wird vorgeschlagen, eine Vermögensgrenze der Versicherungskasse zu definieren, bei deren Unterschreiten die Regierung Sicherheits-Massnahmen im Bereich der Beitragserhebung ergreifen muss. Diese sollen sicherstellen, dass der Fonds wieder genügend Reserve aufbaut, um eventuelle zukünftige Konjunkturrisiken abfedern zu können.

Die Massnahmen sehen konkret vor, dass bei einem Unterschreiten der 25 Mio. Vermögensgrenze in einem ersten Schritt die heute geltende Lohnobergrenze für die Beitragserhebung von 126'000 Franken geöffnet wird, bis die Reserve von 25 Mio. Franken wieder erreicht ist. Ist diese Reserve nach Ablauf von zwei Jahren hingegen noch nicht erreicht, wird der Beitragssatz auf Beginn des nachfolgenden Jahres um 0.5% angehoben, wie bisher je hälftig verteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bis die Grenze von 25 Mio. Franken wieder erreicht ist.

Bei einem tiefer greifenden konjunkturellen Einbruch soll die Gewährung eines staatlichen Darlehens die Liquidität der Kasse sicherstellen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 29. November 2013. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Tatjana Hadermann
T +423 236 64 43

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