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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zum Kindschaftsrecht

Vaduz (ots/ikr) -

In der Regierungssitzung vom 22. Oktober 2013 hat die Regierung den Bericht und Antrag zum Kindschaftsrecht verabschiedet.

Mit der gegenständlichen Reform wird insbesondere ein neues Obsorgerecht normiert. Künftig sollen geschiedene oder getrennte Elternteile gemeinsam die Obsorge für ihr Kind wahrnehmen, da die Beziehung des Kindes zu beiden Eltern als Obsorgeverantwortliche besonders wertvoll und wichtig ist. Diese Regelung entspricht der internationalen Rechtsentwicklung und dem gesellschaftlichen Wandel mit einer veränderten Sicht der Verantwortung von Mutter und Vater für ihr gemeinsames Kind.

Die Reform stellt das Kindeswohl an oberste Stelle und sieht hierfür einen umfassenden Kriterienkatalog unter Berücksichtigung kinderpsychologischer und pädagogischer Gesichtspunkte vor, den es bei der Beurteilung des Kindeswohls zu berücksichtigen gilt.

Darüber hinaus wird der Begriff des "unehelichen" Kindes aufgrund der begrifflichen Diskriminierung von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, aus dem Gesetz gestrichen. Ferner wird das veraltete Abstammungsrecht gänzlich überarbeitet und zeitgemäss ausgestaltet.

"Durch diese Reform wird das liechtensteinische Kindschaftsrecht auf einen aktuellen und internationalen Stand gebracht und damit Rechtssicherheit geschaffen. Bereits im Vorfeld der Erstellung des Bericht und Antrags wurden viele Aspekte des Reformprojekts mit Praktikern sowie der Arbeitsgruppe Obsorge diskutiert und besprochen, sodass dem Landtag nunmehr ein ausgereifter und stimmiger Bericht und Antrag vorgelegt werden kann" betont Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung des Bericht und Antrags.

Kontakt:

Amt für Justiz
Bernd Hammermann, Leiter
T +423 236 62 00

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