ikr: Richtlinie für die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich veröffentlicht
Vaduz (ots/ikr) -
Die Datenschutzstelle hat Richtlinien für die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich veröffentlicht. "Herausgekommen ist ein sehr informatives und umfassendes Dokument, in das wir viel Arbeit gesteckt haben," so der Datenschutzbeauftragte, Philipp Mittelberger.
Im Arbeitsumfeld wird eine Vielzahl von Personendaten bearbeitet. Darunter sind natürlich Daten, die ein Arbeitgeber über seine Angestellten haben muss, aber auch solche die einfach nützlich sind. Der Gesetzgeber hat die schweizerische Regelung aus dem Einzelarbeitsrecht übernommen. Dementsprechend stützen sich die Richtlinien auf die schweizerische Rechtslage. Aber auch Elemente des EWR werden berücksichtigt. "Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind." Hiervon darf "zu Ungunsten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden", so der Gesetzestext. Dies bedeutet, dass die Einwilligung am Arbeitsplatz nur gültig ist, wenn der Arbeitnehmer nicht benachteiligt wird.
Dies ist die Hauptaussage der Richtlinie. Dabei wird auf Fragen der Zulässigkeit der Datenbearbeitung von der Stellenbewerbung bis zum Arbeitszeugnis eingegangen. Viele Beispiele runden das Papier ab. Zu nennen sind hier moderne Entwicklungen wie Cloud Computing aber auch "bring your own device" oder soziale Netzwerke, die zu einer Vermischung von Privatem mit Geschäftlichem führen.
Abschliessend meint der Datenschutzbeauftragte: "Datenschutz steht meist für den Schutz von Vertrauen. Dies gilt auch für diese Richtlinie. Sie soll einen Beitrag zu einem konstruktiven Verhältnis im Arbeitsbereich leisten und Klarheit in einem wichtigen Gebiet schaffen".
Kontakt:
Datenschutzstelle
Philipp Mittelberger, Leiter
T +423 236 60 91