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ikr: Regierung verabschiedet Verordnung zum Kostenziel 2014 - Ambitioniertes Kostenziel von 2%

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. November 2013 die Verordnung zum Kostenziel 2014 verabschiedet. Das Ziel für das Kostenwachstum im Jahr 2014 gegenüber den Kosten des Jahres 2013 im Bereich der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde auf 2% festgelegt.

Die Regierung legt gemäss Art. 19b KVG mit Verordnung jeweils das Kostenziel in der OKP für das kommende Jahr fest. Der Festlegung des Kostenziels liegen die Daten des Datenpools des Kassenverbandes sowie die Einschätzungen und Prognosen der Kosten- und Qualitätskommission und des Amtes für Gesundheit zugrunde. In den vergangenen Jahren (2007-2013) wurde das Kostenziel aus einer Prognose für das Kostenwachstum abgeleitet, was Kostenziele von 3% - 5,5% zur Folge hatte, welche meist auch eingehalten wurden.

Ambitioniertes Kostenziel als Massnahme gegen weitere Kostensteigerungen

Aufgrund des anhaltend hohen Kostenwachstums, welches sich insbesondere auch im aktuellen Jahr manifestiert, legt die Regierung für das Jahr 2014 ein ambitioniertes Kostenziel fest. Zusammen mit dem sinkenden Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung schlagen sich die steigenden Kosten direkt auf die Krankenkassenprämien nieder. Bereits bei der Bekanntmachung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2014 hat das Ministerium für Gesellschaft darauf hingewiesen, dass als Massnahmen gegen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen neben einer geplanten Revision des Krankenversicherungsgesetzes auch Massnahmen gemäss geltendem Recht getroffen werden. So wird im kommenden Jahr die Einhaltung des Kostenziels für das aktuelle Jahr überprüft und die gesetzlichen Massnahmen bei Nichteinhaltung werden in Anwendung gebracht. Da das Kostenwachstum im aktuellen Jahr das Kostenziel für 2013 gemäss Prognosen markant überschreiten wird, muss diese Überschreitung im Folgejahr zumindest teilweise kompensiert werden. Die Regierung spricht sich daher bewusst für ein Kostenziel aus, welches unter dem langjährigen Trend sowie den Prognosen der Kostenentwicklung für das Jahr 2014 liegt. Damit sollen mit dem Kostenziel für 2014 auch die Leistungserbringer, welche in der OKP abrechnen dürfen, in die Pflicht genommen werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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