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ikr: Sorgfältiger Umgang mit Haarfärbemitteln in Coiffeurgeschäften

Vaduz (ots/ikr) -

Coiffeurgeschäfte wenden Haarfärbemittel mit Altersbeschränkung korrekt an. Dies zeigten die vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen durchgeführten Kontrollen. Dreissig Coiffeurgeschäfte in allen liechtensteinischen Gemeinden wurden stichprobenartig dahin gehend überprüft, ob Haarfärbemittel mit Altersbeschränkung vorschriftskonform eingesetzt werden. In sechs Geschäften war bei der ersten Kontrolle die Anwendung nicht korrekt. Das Ergebnis der nötigen Nachkontrollen konnte dann aber bei allen als gut eingestuft werden. Gewisse Haarfärbemittel tragen u.a. einen Warnhinweis, dass sie schwere allergische Reaktionen hervorrufen können und nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind. Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen kontrollierte im Rahmen seiner Inspektionen, ob die Vorschriften betreffend den Einsatz von Haarfärbemitteln bekannt sind und bei deren Anwendung an Jugendlichen unter 16 Jahren eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlag.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Daniel Huber, Leiter Stv.
T +423 236 73 15

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