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ikr: Vernehmlassungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Lohn- und Protokollvereinbarungen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Sozialpartner haben bei der Regierung Antrag auf eine Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen zu den Gesamtarbeitsverträgen in den folgenden Branchen gestellt: Elektro/Elektronik und Radio/TV, Baumeister- und Pflästerergewerbe, Autogewerbe, Metallgewerbe, Haustechnik- und Spenglergewerbe, Gipsergewerbe, Malergewerbe, Gärtner- und Floristengewerbe, Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, Detailhandelsgewerbe, Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe, Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, Schreinergewerbe.

Für zehn der genannten Branchen wurde ausserdem die Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge beantragt.

Am 10. Februar 2014 hat die Regierung die Abänderungen der entsprechenden Verordnungen zur Vernehmlassung ausgeschrieben. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 24. Februar 2014. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Ute Hammermann
T +423 236 69 91

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