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ikr: Starke Kostensteigerung im Gesundheitswesen - Regierung beschliesst Sofortmassnahmen

Vaduz (ots/ikr) -

Das vorläufige Jahresergebnis der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für 2013 zeigt eine dramatische Kostenentwicklung: Die Bruttoleistungen sind von CHF 143.3 Mio. im Vorjahr auf 162.3 Mio. angestiegen. Diese CHF 19 Mio. Mehrkosten entsprechen einer Steigerung von 13.2%. Zusammen mit der vom Landtag Ende 2012 beschlossenen Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), welche eine schrittweise Reduktion des Staatsbeitrags an die Kosten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vorsieht, ist ohne merkliche Massnahmen mit noch höheren Steigerungen der Prämien für das Jahr 2015 zu rechnen als dies für das Jahr 2014 der Fall war. In einer vorläufigen Schätzung geht der Krankenkassenverband für das Jahr 2015 von einer möglichen Verteuerung von CHF 50 pro Monat aus.

Die Regierung ist derzeit intensiv damit beschäftigt, eine KVG-Revision zu erarbeiten, welche massgebliche Systemänderungen vorsehen wird. Da diese Revision jedoch erst frühestens im Jahr 2016 in Kraft treten kann, sind Sofortmassnahmen notwendig, um den drohenden Prämiensteigerungen entgegenwirken zu können.

Mehr Kompetenzen der Regierung in Tariffragen - Bericht und Antrag zur Abänderung des KVG verabschiedet

Ein wesentlicher Kostentreiber im Gesundheitswesen sind die Tarife, also die Preise für die Leistungen im Gesundheitswesen. Das derzeitige System, in dem der Krankenkassenverband und der jeweilige Verband der Leistungserbringer autonom einen Tarif erarbeiten und die Regierung nur für die Genehmigung zuständig ist, führt dazu, dass die Erarbeitung von Tarifrevisionen sich über viele Jahre hinziehen kann und zum Teil nicht das von der Regierung gewünschte Ergebnis resultiert. Die Erarbeitung des Arzttarifes beispielsweise dauert schon über fünf Jahre und ist heute noch nicht ganz abgeschlossen. Die Stärkung der Kompetenzen der Regierung im Bereich der Tarifgestaltung war eigentlich für die anstehende grössere KVG-Revision geplant. Aufgrund der Dringlichkeit wirksamer Sofortmassnahmen soll diese Anpassung am System jedoch durch eine separate Abänderung des Gesetzes vorgezogen werden.

Ärztliches Praxislabor - Angleichung des Taxpunktwertes an Schweizer Niveau durch Verordnungsanpassung

Der Taxpunktwert für die Leistungen des ärztlichen Praxislabors ist einer der wenigen Preise im Gesundheitswesen, den die Regierung per Verordnung anpassen kann. Die Vergütung für Leistungen des Praxislabors ist in Liechtenstein deutlich höher als in der Schweiz. Der Taxpunktwert liegt in Liechtenstein bei CHF 1.50, in der Schweiz bei CHF 1.00, die Bewertung einzelner Analysen mit Taxpunkten (Tarifstruktur) ist ebenfalls verschieden. Vergleicht man die Abgeltung für die Leistungen im Bereich des ärztlichen Labors, ergibt sich ein grosser Preisunterschied zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Die zehn Laborpositionen mit den höchsten Umsätzen sind im Mittelwert in Liechtenstein mehr als eineinhalb Mal so teuer wie in der Schweiz.

Mit der Senkung des Taxpunktwerts auf CHF 1.00 bleiben die Analysen im Praxislabor aufgrund der unterschiedlichen Tarifstruktur immer noch etwas teurer als in der Schweiz und liegen insgesamt immer noch deutlich über den Gestehungskosten. Die Verordnungsanpassung tritt am 1. April 2014 in Kraft.

Weitere Massnahmen notwendig

Mit den an der Regierungssitzung vom 25. Februar 2014 beschlossenen Sofortmassnahmen wurde ein erster Schritt gesetzt, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen einzugrenzen. Die Regierung ist sich aber der Tatsache bewusst, dass es weitere kurzfristig wie auch längerfristig wirksame Veränderungen im Gesundheitswesen braucht. Neben Massnahmen auf Seiten der Preise sind auch solche im Bereich der Mengen nötig.

Die geplante grössere KVG-Revision wird voraussichtlich im Sommer 2014 in Vernehmlassung gehen. An den bereits kommunizierten Zielsetzungen, insbesondere die Eigenverantwortung zu steigern, den Leistungskatalog an das Schweizer Niveau anzupassen und den Konsum von Gesundheitsleistungen einzugrenzen, wird weiter festgehalten.

Die beschlossenen Veränderungen im Bereich der Tarifkompetenz beziehen sich nicht nur auf den ärztlichen Bereich, sondern betreffen auch alle anderen ambulanten Leistungserbringer, wie z.B. Physiotherapeuten und Chiropraktoren. Sie sollen zu Tarifanpassungen führen, welche sich am Preisniveau der Schweiz orientieren. Besonders dringlich ist angesichts der Kostenentwicklungen jedoch eine Anpassung des Arzttarifes. Die Verhandlungen werden nicht einfach werden, starke Abweichungen vom Schweizer Niveau sind aber für Liechtenstein kaum zu rechtfertigen. Die Tarifpartner wurden vom Ministerium für Gesellschaft bereits aufgefordert, gemeinsam den Pfad der Vernunft zu beschreiten und konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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