ikr: Vernehmlassungsbericht zur Rechnungslegung verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2014 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) genehmigt.
Mit der Vorlage werden die Rechnungslegungsvorschriften in systematischer Hinsicht, aber auch in Bezug auf die Lesbarkeit für die betroffenen Unternehmen verbessert. Zudem wird der mit der Rechnungslegung verbundene Verwaltungsaufwand von Kleinunternehmen nochmal massgeblich verringert. Dies soll in erster Linie durch eine Reduktion der Angaben erreicht werden, die von kleinen Gesellschaften im Anhang zu machen sind. Die Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften halten sich in materieller Hinsicht jedoch in Grenzen, so dass für den Rechnungspflichtigen die Auswirkungen mit Hinblick auf allfällig notwendige Praxisänderungen kaum spürbar sein werden.
Der Bericht dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 5. August 2014. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62