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ikr: Urteil des EFTA-Gerichtshofs zu Trusts

Vaduz (ots/ikr) -

Der EFTA-Gerichtshof hat am 9. Juli 2014 entschieden, dass sich ein Trust und die Begünstigten eines Trusts auf die Grundfreiheiten des EWR-Abkommens berufen können. Der EFTA Gerichtshof hielt fest, dass ein Trust von der Niederlassungsfreiheit dann profitieren kann, wenn dieser eine tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeit im EWR ausübt. Gemäss EFTA-Gerichtshof können sich Begünstigte eines Trusts auch auf die Kapitalverkehrsfreiheit stützen, wenn sie den nationalen Steuerbehörden nachweisen können, dass sie keinen konkreten Einfluss auf den Trust haben.

Verfahrensgegenstand des Urteils des EFTA-Gerichtshofes war die norwegische Besteuerung von ausländisch beherrschten Unternehmen (CFC-Regel; verbundene Rechtssachen E-3/13 und E-20/13 - Olsen). Der EFTA-Gerichtshof hatte die Vereinbarkeit dieser CFC-Regel mit dem EWR-Abkommen zu prüfen. Dabei hatte der EFTA-Gerichtshof insbesondere die EWR-Konformität der unterschiedlichen Besteuerung von Begünstigten eines liechtensteinischen Trusts und von Begünstigten von vergleichbaren norwegischen Konstellationen zu beurteilen.

Der EFTA-Gerichtshof hat in seinem Urteil festgehalten, dass eine solche Regelung, wie die norwegische CFC-Regel, dem EWR-Abkommen widerspricht. Als einzigen möglichen Rechtfertigungsgrund für eine Beschränkung der Grundfreiheiten hat der EFTA Gerichtshof nur das Vorliegen einer "rein künstlichen" Konstruktion, die allein darauf abzielt, inländische Steuern nicht zahlen zu müssen, zugelassen.

Die Regierung begrüsst dieses wichtige Urteil des EFTA-Gerichtshofes ausdrücklich, da nun auf europäischer Ebene eindeutig klargestellt wurde, dass sich ein Liechtensteiner Trust auf die Grundfreiheiten des EWR-Abkommens berufen kann.

Urteil des EFTA-Gerichtshofes: http://www.eftacourt.int/uploads/tx_nvcases/3_13_20_13_Judgment_EN.pdf

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch
Tel. +423 236 60 37

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