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ikr: 99,3 Prozent EWR-Umsetzungsquote

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein liegt mit einer Umsetzungsquote von 99,3 Prozent der insgesamt 1110 EU-Binnenmarktrichtlinien (Stichtag: 30. April 2014) genau im Mittelfeld aller EU-Staaten und hat als einziger EWR/EFTA-Staat das von den EU-Mitgliedstaaten festgelegte Ziel eines Umsetzungsdefizits von höchstens einem Prozent erreicht. Dies gibt die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) in der jüngsten Ausgabe ihres Umsetzungsberichts bekannt.

In Bezug auf die Vertragsverletzungsverfahren gegen Liechtenstein ist die Zahl der offenen Fälle von 24 auf 12 gesunken. Die anhängigen Verfahren betreffen die Bereiche Dienstleistungsfreiheit, freier Personenverkehr, Niederlassungsfreiheit, Transport und Umwelt.

"Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Liechtenstein ein verlässlicher Partner im EWR ist", so Regierungschef Adrian Hasler. Regierungschef Hasler führt ergänzend aus: "Liechtenstein als Kleinstaat muss die EWR-Verpflichtungen für den Erhalt des Marktzugangs unserer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt besonders konsequent einhalten." Dennoch stellen sich konkrete Probleme in anderen EU-Staaten, die derzeit genau untersucht werden.

Umsetzungsquoten von Norwegen und Island Gegenüber dem letzten Umsetzungsbericht ist die liechtensteinische Umsetzungsquote von 99 Prozent auf 99,3 Prozent gestiegen. Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten Island und Norwegen erreichen nur eine Umsetzungsquote von 96,9 bzw. 98,1 Prozent, was von der ESA im vorliegenden Umsetzungsbericht stark kritisiert wird. Der halbjährliche Umsetzungsbericht gibt Auskunft über die Umsetzungsquote der EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) sowie die Anzahl der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter oder inkorrekter Umsetzung. Dabei wird nicht der ganze EWR-Rechtsbestand von 7'504 EU-Rechtsakten sondern nur die Binnenmarktrichtlinien untersucht. Parallel dazu wird die Umsetzungsleistung der EU-Staaten anhand des Binnenmarktanzeigers der EU-Kommission gemessen.

Der Umsetzungsbericht (EEA EFTA States - Internal Market Scoreboard No. 34) kann bei der EFTA-Überwachungsbehörde bezogen werden. Im Internet unter http://www.eftasurv.int/press--publications/scoreboards/internal-market-scoreboards/.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch
Tel. +423 236 6037

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