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ikr: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt) genehmigt.

Die Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt ist ein Thema, welches seit vielen Jahren gesellschafts- und familienpolitisch diskutiert wird. Die Regierung hat die Möglichkeiten, die Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu verbessern, geprüft und im Juni mit dem Vernehmlassungsbericht eine Lösung vorgeschlagen. Die Abänderungen wurden von den Vernehmlassungsteilnehmern mehrheitlich als positiv bewertet.

Die Regierung schlägt im Bericht und Antrag vor, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung im Sinne der Verbesserung der Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt partiell abzuändern. Die vorgeschlagenen Massnahmen umfassen die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch die Schwangere, die Einführung zusätzlicher Rechtfertigungsgründe des Schwangerschaftsabbruchs, z.B. in Fällen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, die Regelung des Spezialfalls der Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung des Weltrechtsprinzips und die verstärkte rechtliche Absicherung für eine ergebnisoffene Beratung. Die Regierung hat nicht nur strafrechtliche Anpassungen geprüft, sondern auch weitere begleitende Massnahmen evaluiert.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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