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ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur AHV-Revision

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2014 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV genehmigt. Mit der gegenständlichen AHV-Revision sollen die Parameter für die Alters- und Hinterlassenenversicherung frühzeitig so eingestellt werden, damit diese auf langfristig finanziell gesicherte Grundlagen gestellt wird. Es wurde dabei darauf geachtet, ein möglichst breites Set an Massnahmen anzuwenden, um die Last gleichmässig auf alle Schultern zu verteilen.

AHV derzeit noch in solider finanzieller Verfassung Die hervorragende finanzielle Ausstattung der AHV lässt auf den ersten Blick keinen Handlungsbedarf erkennen. Mit einem Fondsvermögen von CHF 2.7 Milliarden beziehungsweise von über zehn Jahresausgaben steht die AHV finanziell sehr gesund da.

Die Ausgaben der AHV werden aber stark ansteigen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Die Entwicklung der AHV hängt aber nicht nur von der Demographie der Einwohner Liechtensteins ab, sondern in empfindlichem Mass auch von der Entwicklung der Zupendler. Bereits heute reichen die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr aus, um die laufenden Renten zu finanzieren. Die Ausgaben sind in den letzten Jahren zudem schneller angestiegen als die Einnahmen.

Der AHV-Fonds ist ein wichtiges Element der Finanzierung der AHV. Die durch den Fonds erwirtschafteten Kapitalgewinne dienen neben den Beiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sowie dem Staatsbeitrag als viertes Element der Finanzierung der AHV. Wenn keine Massnahmen ergriffen werden, wird das Fondsvermögen angegriffen werden müssen. Je stärker sich das Fondsvermögen verringert, desto stärker verringern sich auch die Einnahmen aus den Kapitalgewinnen, die zur Finanzierung der AHV beitragen.

Daher ist es wichtig, das Fondsvermögen möglichst zu erhalten. Dies kann nur gelingen, wenn mit Einnahmen- und Ausgabenseitigen Massnahmen die Finanzierung der AHV ins Gleichgewicht gebracht wird. Je früher diese Massnahmen ergriffen werden, desto erträglicher können sie ausgestaltet werden, da sie über einen längeren Zeitraum wirken. Daher besteht nach Ansicht der Regierung Handlungsbedarf.

Staatsbeitrag nur bis 2017 gesprochen

Anlässlich der letzten Behandlung des AHV-Gesetzes im Landtag vor drei Jahren wurde der Staatsbeitrag neu festgelegt mit dem Ziel, diesen von der demographischen Entwicklung zu entkoppeln. Allerdings beschloss der Landtag, den Staatsbeitrag bis 2017 zu befristen. Ab 2018 ist nach aktueller Gesetzeslage kein Staatsbeitrag mehr vorgesehen. Daher befasste sich die Regierung mit der Frage, wie der Staatsbeitrag für die Zukunft festgelegt werden soll.

Verschiedene Massnahmenbündel wurden geprüft

Die Regierung hat verschiedenste Massnahmen auf ihre Wirkung über den Zeitraum der kommenden 20 Jahre geprüft und Kombinationen davon als mögliche Massnahmenbündel definiert. Die Wirkung dieser Bündel wurde untersucht und die Regierung schlägt mit dem Vernehmlassungsbericht vor, folgende Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV umzusetzen:

   - Festlegung des Staatsbeitrags auf CHF 20 Mio. ab 2018 mit 
     Anpassung an die laufende     Teuerung.
   - Anhebung der Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer um je 
     0.15 Prozentpunkte auf insgesamt 8.1%.
   -  Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf 65 Jahre für 
      Jahrgänge 1958 und jünger.
   - Einführung einer Beitragspflicht auf Erwerbseinkommen, welche im
     Rentenalter erzielt werden.
   - Umlegen des Weihnachtsgelds auf die 12 Monatsrenten und 
     Aussetzen der Teuerungsanpassung, bis das Weihnachtsgeld 
     kompensiert ist.

Durch die Massnahmen kann erreicht werden, dass gemäss Berechnungen der AHV-Fonds von heute über 10 Jahresausgaben in rund 20 Jahren immer noch bei rund 8 Jahresausgaben gehalten werden kann.

Auch am Ende der Betrachtungsperiode (Ende 2032) ist nur ein Teil der Kapitalmarktrenditen konsumiert, die Substanz des Fonds und ein grosser Teil der erwirtschafteten Renditen sollte nach Umsetzung dieser Massnahmen gemäss den Berechnungen noch vorhanden sein.

Eine schon im Vorfeld der Vernehmlassung kontrovers diskutierte Massnahme ist die Abschaffung des Weihnachtsgelds. Durch den vorgeschlagenen Mechanismus kann sichergestellt werden, dass der Frankenbetrag der Jahresrente nicht gekürzt wird. Es besteht also eine nominale Besitzstandsgarantie. Die Renten werden jedoch nicht mehr erhöht als Folge der Teuerung, bis der Betrag des ursprünglichen Weihnachtsgelds kompensiert ist.

Interventionsmechanismus soll eingeführt werden

Als weiteres Element soll ein Interventionsmechanismus eingeführt werden, der die Regierung dazu verpflichtet, alle 5 Jahre ein versicherungstechnisches Gutachten mit einem Zeithorizont von 20 Jahren einzuholen. Fallen die Reserven der AHV am Ende der Betrachtungsperiode gemäss diesen Berechnungen unter fünf Jahresausgaben, so ist sie verpflichtet, dem Landtag ein Massnahmenpaket vorzulegen.

Die Regierung lädt alle interessierten Kreise ein, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Das zuständige Ministerium für Gesellschaft steht für Fragen und Diskussionen gerne zur Verfügung und ist an einer kritischen Auseinandersetzung mit der Vorlage interessiert. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 1. April 2015.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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