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ikr: Betriebliche Altersvorsorge: Regierung geht Herausforderungen an

Vaduz (ots/ikr) -

Die Altersvorsorge in Liechtenstein sieht sich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Mit der Genehmigung des Vernehmlassungsberichtes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie des Invalidenversicherungsgesetzes geht die Regierung einen wichtigen Teil dieser Herausforderungen an.

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. März 2015 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) sowie des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) genehmigt. Anlässlich der Medienkonferenz vom 4. März 2015 stellte Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer klar, dass sich die betriebliche Vorsorge in Liechtenstein - ähnlich wie die AHV/IV (1. Säule) - mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert sehe. Diese sind zum einen auf die demografischen Entwicklungen und zum anderen auf die aktuelle Situation an den Finanzmärkten zurückzuführen. "Die Gesellschaft in Liechtenstein altert, das Verhältnis der pensionierten Menschen zur wirtschaftlich aktiven Bevölkerung steigt an." Diese Entwicklung werde sich fortsetzen und die zweite Säule vor grosse Herausforderungen stellen, führte Thomas Zwiefelhofer aus. Die Regierung habe deshalb beschlossen, die betriebliche Personalvorsorge - parallel zur laufenden AHV-Revision - den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und damit zukunftsfähig zu machen.

Erklärtes Ziel der Vorlage ist es, die Leistungen aus der zweiten Säule zu sichern und das Leistungsniveau zu erhöhen, ohne den liberalen und auf geringe Regulierungsdichte setzenden liechtensteinischen Weg zu verlassen. Gemäss Thomas Zwiefelhofer soll die Vorlage in ihrer Gesamtheit eine Erhöhung der Altersguthaben bewirken und einen grösseren Kreis von Arbeitnehmenden (Personen mit tiefen Einkommen, Teilzeitbeschäftigte) erfassen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen insbesondere folgende Punkte umgesetzt werden:

   - Die Eintrittsschwelle für die Versicherungspflicht soll von 
     einem massgebenden Jahreslohn von aktuell CHF 20 880.- auf neu 
     CHF 13 920.- gesenkt werden;
   - Der bis anhin vom Jahreslohn abziehbare Freibetrag von CHF 13 
     920.- soll abgeschafft werden;
   - Die Altersgutschriften sollen für den einzelnen Arbeitnehmer von
     aktuell 6% auf 8% erhöht werden;
   - Der Sparprozess soll nach Vollendung des 19. und nicht mehr wie 
     bisher des 23. Altersjahres beginnen.

Ausgewogene Vorlage

Gemäss Thomas Zwiefelhofer ist sich die Regierung bewusst, dass viele Arbeitgeber durch die aktuelle Frankenstärke und die generell anspruchsvollen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gefordert werden. Die Regierung nimmt die Sorgen der Unternehmen ernst und hat sich bewusst gegen den einfachen Weg einer simplen Erhöhung der Beitragssätze entschieden. Während in der benachbarten Schweiz die Beitragssätze nach Alter gestaffelt zwischen 7% und 18% liegen, sollen in Liechtenstein auch nach der Revision lediglich 8% des versicherten Lohnes für die betriebliche Altersvorsorge des einzelnen Arbeitnehmenden aufgewendet werden. Die Regierung hat sich mit dem vorliegenden Massnahmenpaket für eine Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge und für eine moderate Anpassung des Gesetzes entschieden. Es ist weiterhin liberal ausgestaltet und wird nur die Mindestbestimmungen für die obligatorische betriebliche Vorsorge festlegen. Bewährtes soll beibehalten und nur dort regulatorisch eingegriffen werden, wo Handlungsbedarf besteht.

Die Regierung ist der Überzeugung, dass zur Erhaltung eines soliden Sozialversicherungssystems und zur Stärkung der Altersvorsorge ein moderater Ausbau des Leistungsniveaus in der betrieblichen Personalvorsorge unerlässlich ist. Nur so kann ein solides Sozialversicherungssystem erhalten bleiben und die Altersvorsorge gestärkt werden. "Die soziale Sicherheit gehört zu den tragenden Elementen unseres Staates und ist die Grundlage für den sozialen Frieden", zeigte sich Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer überzeugt.

Betriebliche Vorsorge hat sich bewährt

Thomas Zwiefelhofer erinnerte daran, dass sich die betriebliche Vorsorge Liechtensteins seit ihrer Einführung vor 25 Jahren bewährt habe. Bereits vor 1989 wurde über die Einführung eines Obligatoriums in der betrieblichen Personalvorsorge hart gerungen. Damals wie heute wurde das Gesetz liberal ausgestaltet. Der Regierungschef-Stellvertreter warnte auch davor, die zweite Säule als Sanierungsfall zu bezeichnen. Im Gegenteil funktioniere die zweite Säule recht gut. Sie geniesse sowohl das Vertrauen der Versicherten als auch der Arbeitgeber und sei ein zentraler Pfeiler im Vorsorgesystem Liechtensteins. Gerade deshalb sei es unerlässlich, die anstehenden Herausforderungen rechtzeitig anzugehen und die zweite Säule auf erneuerte, verstärkte Grundlagen zu stellen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. Juni 2015. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Matthias Willi
T +423 236 62 22

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