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ikr: Allgemeinverbindlicherklärung von Lohn- und Protokollvereinbarungen

Vaduz (ots/ikr) -

Nachdem die Vernehmlassung ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in der Sitzung vom 10. März 2015 den Gesamtarbeitsvertrag für das Detailhandels-Gewerbe und den Gesamtarbeitsvertrag für das Metall-Gewerbe für allgemeinverbindlich erklärt.

Darüber hinaus wurden die Lohn- und Protokollvereinbarungen zu den Gesamtarbeitsverträgen für folgende Branchen allgemeinverbindlich erklärt: Baumeistergewerbe, Gebäudereinigungs- und Hauswartdienste-Gewerbe, Gipser-Gewerbe, Informatik-Gewerbe, Schreiner-Gewerbe, Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe.

Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Informatikgewerbe, das Schreinergewerbe und das Zimmermeister- und Dackdeckergewerbe wurde ausserdem die Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge genehmigt.

Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Natalie Mosser, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 64 51

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