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ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag an den Landtag im Zuge der Ratifizierung der Lanzarote-Konvention

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Mai den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Ratifizierung des Übereinkommens des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) verabschiedet.

Die Lanzarote-Konvention ist das erste und bislang einzige internationale Übereinkommen, welches die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend unter Strafe stellt. Die Konvention harmonisiert die nationalen Gesetzgebungen, um sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern auf einem europaweit vergleichbaren Standard zu verfolgen. Sie dient als eine Art Gütesiegel, damit die nationale Gesetzgebung den Ansprüchen unserer Zeit genügt.

Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und der Kinderrechte ist ein besonderer Schwerpunkt innerhalb der liechtensteinischen Menschenrechtspolitik. Die Ratifikation der Lanzarote-Konvention stellt somit eine konsequente Weiterführung dieser Politik dar. Liechtenstein fördert die Kinderrechte weltweit gezielt durch aktive Mitarbeit in internationalen Gremien sowie durch die finanzielle Unterstützung von Projekten. Zentral für eine wirkungsvolle Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern ist aber auch eine effiziente strafrechtliche Verfolgung.

Die liechtensteinische Rechtsordnung genügt den Anforderungen der Konvention weitestgehend. Zur vollständigen Umsetzung einiger Bestimmungen muss die liechtensteinische Strafgerichtsbarkeit über Auslandstaten in § 64 Abs. 1 Ziff. 4 und 4a des Strafgesetzbuches erweitert werden. Im Rahmen der Vernehmlassung machten eine Vielzahl von Gemeinden, Amtsstellen und Institutionen von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch. Keine der eingegangenen Stellungnahmen sprach sich gegen die Ratifikation der Lanzarote-Konvention und gegen die Abänderung des Strafgesetzbuches aus. Innhaltich forderten einige Stellungnahmen die Stärkung von Aktivitäten im Bereich der Prävention auf gesamtgesellschaftlicher Ebene.

Der Bericht und Antrag an den Landtag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Claudio Nardi, Amt für Auswärtige Angelegenheiten,
T +423 236 60 53

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