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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes, des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie des Steuergesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet.

Die Vorlage sieht insbesondere Änderungen in organisatorischer, aber auch materieller Hinsicht vor. Die Zuständigkeit und das Verfahren beim Erwerb von Eigentum an Grundstücken sollen geändert werden: Künftig soll es statt der bisher 11 Gemeindegrundverkehrskommissionen nur noch eine einzige Grundverkehrskommission geben. Neu wird die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK) Beschwerdeinstanz in Grundverkehrsangelegenheiten sein. In materieller Hinsicht soll im Sinne der Rechtssicherheit die einschlägige Rechtsprechung zum Grunderwerb durch Stiftungen als auch die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise gesetzlich festgeschrieben werden. Die Aufsicht über Stiftungen mit Grundstücken im Inland liegt nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Regierung, sondern bei der zentralen Grundverkehrskommission.

Die Schaffung einer einzigen, zentralen Grundverkehrskommission für das ganze Land wurde grundsätzlich von den Vernehmlassungsteilnehmern und insbesondere von allen Gemeinden begrüsst.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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