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ikr: Bericht und Antrag zur Revision des Rundfunkgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. Juli 2015 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes verabschiedet. Durch Anpassungen in beiden Gesetzen sollen neben der Klärung der Finanzierungsfrage auch der Handlungsspielraum des Liechtensteinischen Rundfunks im Bereich der Werbung erweitert und der Publikumsrat neu ausgerichtet werden. Im Weiteren wird der Rechtsrahmen für Onlinemedien harmonisiert.

Im Massnahmenpaket III zur Sanierung des Staatshaushalts hatte die Regierung die Streichung des Landesbeitrags an den Liechtensteinischen Rundfunk und die Einführung von Rundfunkgebühren vorgeschlagen. Im Zuge der Überprüfung möglicher Finanzierungsmodelle für den Liechtensteinischen Rundfunk wurden auch die gesetzlichen Bestimmungen im Rundfunkgesetz und im Mediengesetz auf einen allfälligen Anpassungsbedarf hin überprüft.

Da sich die heutige Finanzierung mittels eines Landesbeitrags sowohl wirtschaftlich wie auch im Hinblick auf die Akzeptanz einer Rundfunkgebühr in der Gesellschaft als sinnvollste Lösung herauskristallisiert hat, verzichtet die Regierung auf die Einführung einer Rundfunkgebühr und damit auf die Umsetzung dieser Sparmassnahme des Massnahmenpakets III. Durch eine Lockerung von Werbeverboten soll, verknüpft mit dem dank DAB+ erweiterten Sendegebiet, zudem eine Verbesserung des Eigenfinanzierungsgrads des Liechtensteinischen Rundfunks erreicht werden. Zusätzlich soll das Dotationskapital herabgesetzt werden, um den Verlustvortrag des Liechtensteinischen Rundfunks zu beseitigen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Simon Biedermann, persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 76 68

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