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ikr: Nachkontrollen der Motorfahrzeugkontrolle werden an Garagen übertragen

Vaduz (ots/ikr) -

Am Donnerstag, 9. Juli unterzeichneten Fidel Frick, Amtsleiter der Motorfahrzeugkontrolle (MFK), und Irmgard Küng-Nipp, Präsidentin des Liechtensteinischen Autogewerbeverbandes (AGVFL), die Vereinbarung zwischen dem Autogewerbeverband und der Motorfahrzeugkontrolle betreffend der Übertragung der Kompetenz zur Durchführung von Nachprüfungen und zum Erstellen einer Reparaturbestätigung an qualifizierte Betriebe des Autogewerbes.

Was bisher bestens funktioniert wird weiter ausgebaut. Zusammen mit dem Liechtensteinischen Autogewerbeverband hat die MFK einen neuen Vertrag ausgearbeitet, der die Übertragung der Kompetenz zur Durchführung von Nachkotrollen und Erstellen einer Reparaturbestätigung an qualifizierte Betriebe des Autogewerbes regelt. Dies ermöglicht dem qualifizierten Garagisten in seinem Betrieb, aufgrund der Mängelliste der Motorfahrzeugkontrolle, Reparaturen durchzuführen und deren Behebung in Bezug auf alle Mängel zu bestätigen. Dies bringt sowohl für den Autohalter als auch für den Garagisten entscheidende Vorteile: Der Garagist bestätigt unkompliziert die fachgerechte Reparatur des beanstandeten Fahrzeugs. Für den Kunden entfallen die zusätzliche Fahrt zur MFK und der damit verbundene Zeitaufwand.

Auch bisher konnten qualifizierte Betriebe die Reparatur der von der MFK entdeckten Mängel vornehmen und dies sodann für leichte und mittelschwere Mängel bestätigen. Diese Praxis wird nun auch auf die schweren Mängel ausgedehnt, sodass die MFK nur noch in Ausnahmefällen diesbezügliche Nachkontrollen durchführen wird. Diese Vereinfachung des Verfahrens stellt sowohl für die Autobesitzer als auch die Garagenbetriebe einen Mehrwert dar und entlastet im Ergebnis die Motorfahrzeugkontrolle.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Johann Pingitzer
T +423 236 60 44

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