ikr: UCITS V - Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. August 2015 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) sowie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.
Die Änderungen des UCITSG dienen der Umsetzung mehrerer europäischer Rechtsakte, insbesondere der Richtlinie 2014/91/EU (UCITS V). Für die Verwahrstellen, für die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaften sowie im Bereich der Strafbestimmungen werden europarechtskonforme Rahmenbedingungen geschaffen. Damit soll die für den Fondsstandort Liechtenstein wichtige grenzüberschreitende Tätigkeit weiterhin gewährleistet werden. Daneben sollen einzelne Verbesserungen auf Basis von Erfahrungen in der Praxis vorgenommen werden.
Die Umsetzung der UCITS V Richtlinie bringt eine erhebliche Erweiterung des Anlegerschutzes mit sich. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) mit der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA werden durch die Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU gestärkt. Die Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) werden ausserdem verpflichtet, ihre Risikomanagementsysteme so auszugestalten, dass es ihnen möglich ist, jederzeit das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios eigenständig zu bewerten. Damit sollen die Risiken im Fondsgeschäft noch weiter verringert werden.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Leiterin Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55