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ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 191/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Vaduz (ots/ikr) -

Am 10. Juli 2015 beschloss der Gemeinsame EWR‐Ausschuss, die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt ins EWR‐Abkommen zu übernehmen. Durch diese Richtlinie werden die EWR-Vertragsstaaten verpflichtet, bestimmte Handlungen, die die Umwelt erheblich schädigen, strafrechtlich zu verfolgen. Entsprechend enthält die Richtlinie einen Katalog mit umweltschädlichen rechtswidrigen Handlungen, die bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehungsweise unter Strafe gestellt werden müssen. Die Richtlinie legt dabei einen Mindestschutzstandard vor, der von den EWR-Vertragsstaaten überschritten werden darf.

Die EWR-Vertragsstaaten haben zudem sicherzustellen, dass auch die Anstiftung und die Beihilfe zu einer Straftat unter Strafe gestellt werden. Zudem verlangt die Richtlinie, dass auch juristische Personen für Straftaten verantwortlich gemacht werden können.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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