ikr: Bericht und Antrag zur Abänderung des Geldspielgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat am 3. November 2015 die Abänderung des Geldspielgesetzes sowie weiterer Gesetze zu Handen des Landtags genehmigt.
Bewilligungsverfahren angepasst
Das Geldspielgesetz regelt die gewerbsmässig oder öffentlich betriebenen Glücks- und Geschicklichkeitsspiele um Geld oder andere geldwerte Vorteile. Die Regierung schlägt im Bericht und Antrag zur Abänderung des Geldspielgesetzes vor, betreffend den Geldspielmarkt in einem ersten Schritt im Bereich der Spielbanken das Bewilligungssystem zu ändern.
Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Zulassungssystems im Bereich der Spielbanken soll das bisher bestehende Verhinderungspotential durch Rechtsstreitigkeiten vermindern: Anstelle einer Konzession benötigen Spielbankenbetreiber neu eine Polizeibewilligung. Mit diesem Wechsel zum Polizeibewilligungssystem fällt das bisherige sehr komplexe und damit für Rechtsstreitigkeiten anfällige Auswahlverfahren (Konzession) unter mehreren Gesuchstellern dahin. Jedes Gesuch wird im neu vorgeschlagenen System in einem eigenen Verfahren behandelt und steht nicht mehr in Konkurrenz zu den anderen Gesuchen.
Weiterhin strenge Voraussetzungen für Spielbanken-Bewilligung
Auch wenn durch den Wechsel zum Polizeibewilligungssystem das Zulassungssystem vereinfacht wird, so bleiben die Zugangsvoraussetzungen für die Betreiber unverändert hoch. Wer Geldspiele betreiben will, muss insbesondere einen sicheren, ordnungsgemässen und transparenten Spielbetrieb gewährleisten können, über genügend Eigenmittel verfügen, deren rechtmässige Herkunft nachweisen, einen guten Leumund haben und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. Gesuchsteller müssen ausserdem ein Sicherheits-, ein Sozial- und ein Sorgfaltspflichtkonzept vorlegen. Die Regierung kann auf Verordnungsebene die Kontrollanforderungen konkretisieren.
Zwei Behörden garantieren eine starke Aufsicht
Die Aufsicht über Spielbanken wird von zwei Behörden wahrgenommen: Die Finanzmarktaufsicht ist für die Überwachung und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständig; das Amt für Volkswirtschaft ist für die übrigen Aufsichtsaufgaben verantwortlich. Das Amt für Volkswirtschaft wird mit dem Wechsel zum Polizeibewilligungssystem neu auch für die Erteilung oder den Entzug einer Spielbankenbewilligung zuständig sein. Beschwerdeinstanz soll weiterhin die Regierung sein.
Die Revision des Geldspielgesetzes wird auch dazu genutzt, umfassende Datenschutz-Regelungen für die Bearbeitung von Personendaten, sowohl für die Betreiber wie für die Aufsichtsbehörden, zu schaffen.
Angemessene Erhöhung der Geldspielabgabe
Im Bericht und Antrag wird schliesslich eine angemessene Erhöhung des minimalen Abgabesatzes von 12.5 % auf 17.5 % vorgeschlagen. Der maximale Abgabesatz soll unverändert bei 40 % belassen werden.
Keine Veränderungen bei Online-Glückspielen, Lotterien und Wetten Entgegen den Absichten im Vernehmlassungsentwurf hält die Regierung im Bereich der Online-Glückspiele und der Lotterien und Wetten an der bisherigen restriktiven Rechtslage fest. Einerseits sind noch wichtige EWR-rechtliche Abklärungen offen, anderseits wird aufgrund der Vernehmlassungsrückmeldungen im Bereich der Online-Glückspiele ein besonders hohes Reputationsrisiko für Liechtenstein gesehen. Auch die Vermeidung von sozial schädlichen Entwicklungen ist im Online-Glückspielbereich erheblich schwieriger zu bewerkstelligen, weshalb die Regierung von einer Öffnung dieses Bereichs derzeit absieht.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Christian Hausmann, Leiter Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80