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ikr: Ostschweizer Kinderspital

Vaduz (ots/ikr) -

Das Ostschweizer Kinderspital soll Ende 2022 / Anfang 2023 auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen einen Neubau in Betrieb nehmen können. Das Fürstentum Liechtenstein war im Jahr 1966 Gründungsmitglied der Stiftung Ostschweizer Kinderspital und ist seither Stiftungsträger. Daher soll sich das Land an der Finanzierung dieses Neubaus beteiligen.

Begründung für den Neubau

Der Grundstein des heutigen Ostschweizer Kinderspitals in St. Gallen war schon im Jahr 1963 gelegt worden. Nach gut fünfzig Jahren kann das Gebäude den heutigen Anforderungen an ein modernes Kinderspital nicht mehr genügen, obwohl in der Zwischenzeit verschiedene Um- und Anbauten realisiert worden sind. In dieser Situation haben die Träger der Stiftung - die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. sowie das Fürstentum Liechtenstein - die möglichen baulichen Optionen eingehend prüfen lassen. Hierbei hat sich ergeben, dass sich mit einer Verlegung des Kinderspitals auf das Areal des Kantonsspitals St.Gallen für das Kinderspital ein hohes Mass an Synergien erzielen lässt. Gleichzeitig musste festgestellt werden, dass sich mit einer Sanierung des heutigen Spitalgebäudes an der Claudiusstrasse nicht alle Anforderungen an einen modernen und effizienten Betrieb erfüllen lassen.

Finanzierung über ein verzinsliches Darlehen

Mit den heute geltenden Tarifen ist das Kinderspital nicht in der Lage, den Neubau selber zu finanzieren. Daher müssen die Stiftungsträger Baukostenbeiträge leisten. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von CHF 172.5 Mio. Von diesen Kosten übernimmt der Kanton St.Gallen vorab einen um CHF 16.5 Mio. höheren Anteil, mit dem der Standortvorteil abgegolten wird. Die restlichen Kosten von zirka CHF 156 Mio. werden nach Massgabe der Patientenströme unter den Stiftungsträgern verteilt. Das Fürstentum Liechtenstein trägt gemäss seinem Patientenanteil 2.6% oder CHF 4.054 Mio. Beiträge der Stiftungsträger sollen in der Form eines verzinslichen Darlehens gewährt werden.

Die Regierung schlägt dem Landtag vor, sich im Sinne eines Bekenntnisses zu einer hochstehenden stationären Versorgung von kranken und schwerkranken Kindern in der Region solidarisch mit den langjährigen Partnern zu zeigen und sich mit der Gewährung des Darlehens zusammen mit den anderen Stiftungsträgern am Neubau zu beteiligen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Peter Gstöhl, Leiter Amt für Gesundheit
T +423 236 73 35

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