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ikr: Vernehmlassungsbericht zur Regelung der Gemeindepolizei verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes und weiterer Gesetze zur Regelung der Gemeindepolizei verabschiedet. Mit der Vorlage soll eine klare, zeitgemässe und praxistaugliche gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Gemeindepolizisten geschaffen werden.

Die Gemeindepolizisten sind ein fester Bestandteil im Organisationsgefüge der Gemeinden und verrichten eine Vielzahl unterschiedlichster Aufgaben. Nach geltender Rechtslage sind jedoch die Befugnisse der Gemeindepolizisten nicht umfassend geregelt, sondern nur vereinzelt in verschiedenen Rechtsvorschriften abgebildet, was zusehends als Defizit empfunden und aus rechtsstaatlicher Sicht als problematisch erachtet wird. Künftig sollen die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindepolizisten im Gemeindegesetz klar definiert werden, so dass insbesondere auch die Abgrenzung zur Tätigkeit der Landespolizei ersichtlich ist und das Zusammenwirken der beiden Organe verdeutlicht wird. Explizit geregelt werden sollen auch die in der Praxis teilweise bereits bestehenden und bewährten Kooperationen zwischen einzelnen Gemeinden. Auch soll es den Gemeinden möglich sein, private Sicherheitsfirmen mit Tätigkeiten nach Massgabe des Gewerberechts zu beauftragen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 24. Februar 2016.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93

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