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ikr: Regierung verlängert Vernehmlassungsfrist zur Vorlage der Kita-Finanzierung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Januar 2016 aufgrund von mehreren Anträgen die Vernehmlassungsfrist zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Neuregelung der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung (Kita-Finanzierung) um einen Monat, auf den 15. März 2016 verlängert.

Es wird in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vorlage um einen Vernehmlassungsbericht handelt, und alle interessierten Kreise eingeladen sind, eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Regierung abzugeben.

Bisher bestehende Kita-Finanzierung soll durch Mittel aus der Familienausgleichskasse ergänzt werden

Schwerpunkt des Vernehmlassungsberichts ist die Beseitigung der bestehenden Ungleichbehandlung bei der Subventionierung von Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Mittagstischen. Zudem sollen sich die Subventionen neu an den nachweislich erbrachten Betreuungsleistungen orientieren anstatt wie bisher an der Anzahl der bewilligten bzw. angebotenen Betreuungsplätze.

Staatsbeitrag in unveränderter Höhe

Die Zusatzkosten, welche sich durch den Anstieg der subventionierten Betreuungsleistungen ergeben, sollen durch Mittel aus der Familienausgleichskasse (FAK), finanziert werden. Die Beiträge der FAK werden ausschliesslich durch die Arbeitgeber finanziert. Der Staatbeitrag zur Subventionierung der Kitas soll auf derselben Höhe wie bis anhin beibehalten werden.

Initiative der Wirtschaftskammer verfolgt dasselbe Ziel

Zwischenzeitlich hat die Wirtschaftskammer Liechtenstein angekündigt, eine Gesetzesinitiative zur Kita-Finanzierung einzubringen. Die Vorlage der Wirtschaftskammer ist grösstenteils identisch mit der entsprechenden Vernehmlassungsvorlage der Regierung. Die Regierung wird nach Vorliegen des genauen Wortlauts der Initiative über das weitere Vorgehen betreffend der eigenen Vorlage informieren.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
T +423 236 60 18

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