ikr: Abänderung der Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV)
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2016 die Verordnung über die Abänderung der Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV) verabschiedet.
Die Abänderungen dienen der Durchführung der vom Landtag am 2. Dezember 2015 verabschiedeten Gesetzesanpassungen (UCITSG) zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU. Im Wesentlichen handelt es sich um Präzisierungen in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen, welche in einer direkt anwendbaren Verordnung der EU-Kommission zusammengefasst werden, auf welche in der neuen Verordnung verwiesen wird. Zusätzlich werden einige in der Praxis festgestellte Mängel behoben.
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