ikr: Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2016 die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) beschlossen. Die Verordnungsänderung dient der Rechtsangleichung an den EWR und die Schweiz.
Neu wird die Leistung bei der Motorrad-Kategorie «A beschränkt» von heute 25 auf 35 Kilowatt erhöht. Dies bedeutet eine Anpassung an die Führerschein-Klasse A2, welche in Europa eingeführt wurde. Die Motorradindustrie hat daher die Produktion auf Einstiegsmodelle mit 35 kW Leistung umgestellt, weshalb auf dem Markt keine bzw. nur noch sehr wenige neue 25-kW-Maschinen mehr angeboten werden.
Das Übergangsrecht regelt den Umtausch von bisher ausgestellten Lernfahr- und Führerauswiesen. Bestehende Lernfahrausweisinhaber der Kategorie A 25 kW können ihre Ausbildung inklusive Prüfungsfahrt nach der alten Rechtslage abschliessen und erhalten nach der bestandenen Führerprüfung den Führerausweis mit der Kategorie A 35 kW. Es besteht auch die Möglichkeit den Lernfahrausweis für die Kategorie A 25 kW in einen Lernfahrausweis für die Kategorie A 35 kW umzutauschen (Gebühr CHF 60.00), wenn man die Ausbildung mit einem Motorrad bis 35 kW Leistung absolvieren möchte. Führerausweisinhaber mit der Kategorie A 25 kW können ihren Führerausweis umtauschen (Gebühr CHF 20.00).
Die Änderungen treten am 18. April 2016 in Kraft.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Johann Pingitzer
T +423 236 60 44