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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution für Liechtenstein

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 2016 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für soziale Dienste zuhanden des Landtags verabschiedet.

Liechtenstein engagiert sich seit vielen Jahren für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte. Die neue Menschenrechtsinstitution soll die Regierung bei der Umsetzung der Menschenrechte unterstützen sowie die Menschenrechtssituation in Liechtenstein kritisch begleiten. Die Regierung schlägt für diese Institution einen gemeinnützigen Verein vor, der politisch unabhängig und aus eigener Initiative handelt. Die Forderung der Zivilgesellschaft nach einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle für Grund- und Menschenrechte kann damit erfüllt werden. Ausserdem wird dadurch eine langjährige internationale Empfehlung umgesetzt und somit die Glaubwürdigkeit der liechtensteinischen Aussenpolitik im Bereich der Menschenrechte gestärkt.

Verwaltungsreform im Bereich Integration und Chancengleichheit

Gleichzeitig soll die seit Jahren anhängige Verwaltungsreform im Bereich Integration und Chancengleichheit umgesetzt werden. Ziel ist es, Kompetenzen und Ressourcen auf staatlicher Seite zu bündeln sowie unabhängige Beratungs- und Unterstützungsaufgaben (Ombudsfunktionen) in der neuen Menschenrechtsinstitution zusammenzuführen. Die Regierung ist überzeugt, dass dadurch Massnahmen zur Förderung der Integration und Chancengleichheit in Liechtenstein effizienter und wirksamer umgesetzt werden können.

Konkret sollen die behördlichen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit sowie die Integrationsprojekte des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste überführt werden. Das Amt für Soziale Dienste übernimmt somit neu auch die Funktion einer Fachstelle für Integration und Chancengleichheit. Die unabhängigen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit werden der neuen Menschenrechtsinstitution übertragen; ebenso die Aufgaben der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Kommission für Integrationsfragen. Im Sinne einer besseren Nutzung von Synergien soll auch die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) bei der neuen Menschenrechtsinstitution angesiedelt werden.

Die Stabsstelle für Chancengleichheit sowie die beratenden Kommissionen im Bereich Integration und Chancengleichheit können infolgedessen aufgelöst werden. Die Verwaltungsreform, einschliesslich der Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution, soll im Rahmen der bestehenden finanziellen Mittel erfolgen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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