Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Steuerkooperation: Regierung legt dem Landtag das multilaterale Amtshilfeübereinkommen und das MCAA zur Genehmigung vor

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Mai 2016 den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen; MAK) sowie die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) an den Landtag verabschiedet.

Das Amtshilfeübereinkommen sowie das MCAA stellen wichtige Meilensteine in der Umsetzung der Finanzplatzstrategie der Regierung dar. Mit der Ratifikation des Amtshilfeübereinkommens und der Genehmigung des MCAA kommt Liechtenstein seiner politischen Verpflichtung nach, die geltenden internationalen Standards umzusetzen.

Amtshilfeübereinkommen als Grundlage für Informationsaustausch auf Anfrage

Das Amtshilfeübereinkommen ist ein umfassendes Instrument der multilateralen Zusammenarbeit im Steuerbereich. 94 Staaten und Gebiete haben es bisher unterzeichnet und in 78 davon ist es bereits in Kraft. Es ermöglicht den Vertragsparteien, sich betreffend einer Vielzahl von Steuern gegenseitig Amtshilfe zu leisten. Der modulare Aufbau des Amtshilfeübereinkommens und die Möglichkeit bestimmte Vorbehalte anzubringen, erlaubt es den Staaten, den Geltungsbereich individuell zu gestalten und bestimmte Arten der Zusammenarbeit auszuschliessen. Die Staaten können damit im vorgegebenen Rahmen individuell entscheiden, zu welchen Formen der Zusammenarbeit sie sich verpflichten wollen. Der Informationsaustausch auf Ersuchen und der spontane Informationsaustausch sind jedoch zwingend vorzusehen. Das Amtshilfeübereinkommen bildet darüber hinaus die Grundlage für die bilaterale Umsetzung des automatischen Informationsaustausches über das MCAA. Liechtenstein wird das Amtshilfeübereinkommen zudem als Grundlage dafür nutzen, die länderbezogene Berichterstattung für grosse Unternehmen ("country by country reporting") sowie den spontanen Informationsaustausch (insbesondere den Austausch von definierten Steuer-Rulings) umzusetzen. Dabei handelt es sich um internationale Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des so genannten BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD.

MCAA ermöglicht Anwendung des AIA

Das MCAA stellt ein Instrument dar, um den von der OECD entwickelten AIA-Standard umzusetzen. Bis heute haben 80 Staaten das MCAA unterzeichnet.

Das MCAA basiert auf dem Gedanken einer einheitlichen Umsetzung des AIA-Standards der OECD. Das MCAA enthält die Verpflichtung zum Austausch bestimmter Informationen, die nach den geltenden Melde- und Sorgfaltspflichtvorschriften gemäss dem von der OECD mit den G20-Staaten ausgearbeiteten Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen (Gemeinsamer Meldestandard) beschafft wurden. Liechtenstein hat den Gemeinsamen Meldestandard mit dem AIA-Gesetz bereits innerstaatlich umgesetzt. Mit den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt der AIA auf Basis des Gemeinsamen Meldestandards über das bereits in Kraft getretene besondere Abkommen, welches das Zinsbesteuerungsabkommen ersetzt und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Für weitere Staaten und Gebiete ausserhalb der EU kann der AIA über das MCAA umgesetzt werden.

Die Frage, mit welchen weiteren Partnern der AIA umgesetzt werden soll, wird durch das MCAA nicht direkt festgelegt. Die bilaterale Aktivierung des AIA mit bestimmten Staaten wird dem Landtag separat zur Genehmigung unterbreitet werden. Erst dann kann das MCAA zwischen Liechtenstein und bestimmten Staaten und Gebieten seine Wirkung entfalten.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Leiterin Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 10.05.2016 – 15:38

    ikr: Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über Ratingsagenturen

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat am 10. Mai 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen und die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet. Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 ist in Liechtenstein nach der ...

  • 10.05.2016 – 15:36

    ikr: Interpellationsbeantwortung zur Absetzbarkeit von Pensionskassa-Beiträgen

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Mai 2016 die Beantwortung der Interpellation der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 27. April 2015 zu Handen des Landtags verabschiedet. Die Interpellation umfasste 14 Fragen zur Anzahl und Höhe von steuerlich anerkannten Einzahlungen in anerkannte Pensionskassen, ...

  • 10.05.2016 – 15:34

    ikr: Urteil des EFTA-Gerichtshofs zum Gewerbegesetz

    Vaduz (ots/ikr) - Der EFTA-Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2016 entschieden, dass Liechtenstein gegen die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäss Art. 31 und 36 EWR-Abkommen verstossen habe. Verfahrensgegenstand waren die aktuellen Art. 7, 8 (1) (e) und (g) sowie 21 des Gewerbegesetzes (GewG, LR 930.1), wobei die EFTA-Überwachungsbehörde in ihrer ...