ikr: Weiterer Schritt zum internationalen Schutz der Kinderrechte
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. Juli den Vernehmlassungsbericht zur Ratifikation des dritten Zusatzprotokolls der UNO-Kinderrechtskonvention genehmigt. Die Ratifikation ist ein wichtiges Anliegen der liechtensteinischen Politik, die dem Schutz von Kinderrechten sowohl in der Innen- als auch in der Aussenpolitik eine hohe Bedeutung beimisst.
Das Zusatzprotokoll ist eine Ergänzung und Weiterführung des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes und erweitert dieses um einen Beschwerdemechanismus. Dabei wird dem Einzelnen ermöglicht, Rechte aus der Kinderrechtskonvention und den ersten beiden Zusatzprotokollen beim zuständigen UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes geltend zu machen. Neben diesem individuellen Mitteilungsverfahren schafft das vorliegende Zusatzprotokoll die Grundlage für ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren und ein Untersuchungsverfahren. Diese Mechanismen sollen die Achtung der in der UNO-Kinderrechtskonvention sowie in den ersten beiden Zusatzprotokollen aufgeführten Rechte verbessern. Der zuständige UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes kann auf Mitteilungen mit Empfehlungen an einen Vertragsstaat reagieren. Diese sind für den Vertragsstaat rechtlich nicht bindend, haben faktisch jedoch eine hohe Bedeutung.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 16. September 2016.
Kontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Manuel Frick, Amt für Auswärtige Angelegenheiten,
T +423 236 76 86