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ikr: Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn und Geschäftsräumen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. August 2016 die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) beschlossen.

Gemäss den neuen Bestimmungen für Miet- und Pachtverträge kann die Regierung Näheres über die Nebenkosten mit Verordnung regeln. Mit der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) werden die Nebenkosten im Allgemeinen, aber auch im Detail geregelt, so z.B. die anrechenbaren und nicht anrechenbaren Heizungs- und Warmwasserkosten. Die Verordnung lehnt sich an die Schweizerische Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen an.

Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) tritt zusammen mit der Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags) am 1. Januar 2017 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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