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ikr: Stellungnahme zur Revision des GmbH-Rechts verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Der Landtag hat am 10. Juni 2016 die Revision des GmbH-Rechts in erster Lesung behandelt. Zur Beantwortung der im Rahmen dieser ersten Lesung aufgeworfenen Fragen hat die Regierung am 30. August 2016 eine Stellungnahme verabschiedet.

Die Regierung hat sich in ihrer Stellungnahme insbesondere noch einmal umfassend mit dem Thema "Mindestkapital der GmbH" befasst und im Sinne der im Rahmen der ersten Lesung erfolgten Diskussionen zu diesem Thema beschlossen, neu ein Mindestkapital in der Höhe von CHF 10 000 vorzuschlagen, gegenüber der noch im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Mindestkapitalhöhe von CHF 15 000.

Als Gründe für diese Entscheidung nennt Justizminister Thomas Zwiefelhofer neben rechtsvergleichenden Aspekten insbesondere den Wunsch, durch die Senkung der Zugangshürden einer noch grösseren Anzahl von Jung- und Kleinunternehmern eine passende Form der Kapitalgesellschaft zur Verfügung stellen zu wollen. "Durch die deutliche Senkung des Mindestkapitals der GmbH von derzeit CHF 30 000 auf CHF 10 000 wollen wir für die liechtensteinische Wirtschaft einen Impuls setzen, um die Umsetzung wirtschaftlicher Ideen, gerade auch junger Menschen, nachhaltig zu fördern. Wir wollen die Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein weiter optimieren, und so gerade Jung- und Kleinunternehmer dazu ermutigen, neue und innovative, Wirtschaftsideen Wirklichkeit werden zu lassen.", so Thomas Zwiefelhofer.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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