ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Integration der Notrufnummer 144 in die Landesnotruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes zur Integration der Notrufnummer 144 in die Landesnotruf- und Einsatzzentrale (LNEZ) der Landespolizei zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung am 1. September 2016 aufgeworfenen Fragen betrafen vor allem die Tragweite der polizeilichen Ermittlungs- und Anzeigepflicht im Falle der Betreuung der Notrufnummer durch Mitarbeitende der Landespolizei. Diesbezüglich wird in der Stellungnahme nochmals klargestellt, dass die von Gesetzes wegen bestehende polizeiliche Verfolgungspflicht bei Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung auch im Zusammenhang mit der Entgegennahme des Sanitätsnotrufs gilt. Somit kann es künftig vorkommen, dass die Landespolizei lediglich durch den Anrufer selbst von einem Straftatbestand in Kenntnis gesetzt wird, während ein polizeilicher Einsatz womöglich unterbliebe, wenn eine andere Stelle den Notruf bedienen würde (z.B. Konsum verbotener Betäubungsmittel oder einfache Körperverletzung infolge häuslicher Gewalt). Aufgrund der Auswertung der Vorjahreszahlen ist durch die Integration der Notrufnummer in die LNEZ im Durchschnitt mit einem zusätzlichen Polizeieinsatz pro Woche zu rechnen, was als vertretbar erachtet wird. Im Gegensatz dazu wäre die Anstellung von Sanitätern als Mitarbeitende der Einsatzzentrale zur Umgehung dieser Problematik oder die Verlagerung des Notrufs ins Ausland angesichts der geringen Anzahl an Sanitätsnotrufen (max. 10 Notrufe pro Tag) mit deutlich mehr Aufwand und Kosten verbunden gewesen.
Weiter war im Landtag die Gewährleistung der Datenschutzerfordernisse hinterfragt worden. In der Stellungnahme wird dazu ausgeführt, dass die Trennung der rein medizinischen Daten von den polizeilichen Daten durch diverse technische und organisatorische Massnahmen sichergestellt wird, insbesondere durch die getrennte Datenerfassung und die beschränkte Zugriffsberechtigung.
Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme abschliessend fest, dass die Überführung des Sanitätsnotrufs in die Einsatzzentrale der Landespolizei und damit die Zusammenführung aller Notrufnummern (112, 117, 118, 144) unter einem Dach sowohl in qualitativer wie auch finanzieller Hinsicht die beste Lösung darstellt.
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