ikr: Liechtenstein verbessert Rahmenbedingungen für internationale NGOs
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2016 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Europäische Übereinkommen vom 24. April 1986 über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen verabschiedet. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen schafft Liechtenstein bestmögliche Voraussetzungen für die Ansiedelung von international tätigen NGOs und steigert damit seine Attraktivität als Philanthropie-Standort.
Internationale, nichtstaatliche Regierungsorganisationen (NGOs) und gemeinnützige Organisationen und Stiftungen haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Sie spielen eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Zunehmend ist ihre Tätigkeit auch grenzüberschreitend ausgerichtet. Das Europäische Übereinkommen vom 24. April 1986 über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen erleichtert diese Tätigkeit. Das Übereinkommen ist auf Vereine, Stiftungen und andere private Einrichtungen internationaler Natur anwendbar. Es sichert die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit und der Rechtsfähigkeit, die eine NGO an ihrem statutarischen Sitz erworben hat, in den anderen Vertragsstaaten.
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