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ikr: Projekt "Herzenswunsch - Ein Haus für Kinder und Jugendliche" des Vereins für Betreutes Wohnen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2016 den Bericht und Antrag betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau der sozialpädagogischen Jugendwohngruppe des Vereins für Betreutes Wohnen in Triesen zu Händen des Landtages verabschiedet. Der nach einer privaten Grundstücksschenkung in Triesen geplante Neubau ersetzt das im Jahr 1991 bezogene Mietshaus Pradafant 42 in Vaduz. Aufgrund der bestehenden baulichen Defizite und der infrastrukturellen Mängel des Mietshauses und den speziellen Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe ist ein Neubau notwendig. Das Projekt soll aus Subventionsbeiträgen des Landes und der Gemeinden (jeweils zu 25%) sowie aus privaten Spendengeldern finanziert werden. Die Kostenschätzung für den Neubau beläuft sich auf 4 Mio. Schweizer Franken, wovon 3.7 Mio. subventionsberechtigt sind.

Der Verein für Betreutes Wohnen wurde 1989 gegründet. Er hilft, begleitet, betreut und stützt Kinder, Jugendliche, Familien und erwachsene Menschen in kritischen Lebensphasen beim Erreichen einer gelingenden Lern- und Leistungserhaltung sowie Lebensbewältigung. Damit ergänzt der Verein in verschiedenen Bereichen des Gesundheits- und Sozialsektors Aufgaben der psychosozialen Grundversorgung Liechtensteins. Die Führung einer Jugendwohngruppe in Liechtenstein liegt im landesweiten Interesse, da sie die Basisversorgung für das Land Liechtenstein in der stationären Betreuung von Jugendlichen mit sozialpädagogischem Bedarf darstellt. Das Amt für Soziale Dienste überweist seit vielen Jahren regelmässig Kinder und Jugendliche zur Betreuung in die bewährte Jugendwohngruppe. "Die Voraussetzungen nach dem Subventionsgesetz sind alle erfüllt", sagt die für Bau-Subventionen zuständige Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer.

Der Antrag an den Landtag lautet dementsprechend, dem Subventionsansuchen des Vereins für Betreutes Wohnen "Herzenswunsch - Ein Haus für Kinder und Jugendliche" in der Höhe von 925'000 Franken auf der Basis des Subventionsgesetzes stattzugeben.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Johann Wucherer
T +423 236 64 71

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