ikr: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz tritt in Kraft
Vaduz (ots/ikr) -
Nach Abschluss der erforderlichen innerstaatlichen Verfahren kann das Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 22. Dezember 2016 in Kraft treten. Es ersetzt das bisherige Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz über verschiedene Steuerfragen vom 22. Juni 1995. Die Bestimmungen des Abkommens kommen ab dem 1. Januar 2017 zur Anwendung.
Das Abkommen wird zur Vertiefung der guten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz beitragen.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09