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ikr: Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung 13. Dezember 2016 die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht beschlossen.

Im Rahmen der Verordnungsabänderung werden die Gebühren für die Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung durch das Ausländer- und Passamt von CHF 40.- auf CHF 15.- gesenkt. Durch diese Massnahme findet eine Harmonisierung der Gebühren für Wohnsitzbestätigungen auf Gemeinde- und auf Landesebene statt und es kann somit ohne grossen Aufwand eine Vereinheitlichung der Gebühr erzielt werden. Einzig Wohnsitzbestätigungen, welche nicht automatisch aus dem Zentralen Personenregister erstellt werden können, sind von dieser Gebührenanpassung ausgenommen. Für solche Wohnsitzbestätigungen werden - insbesondere aufgrund des grösseren Aufwandes - weiterhin Gebühren von CHF 40.- erhoben. Die Verordnungsabänderung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Mario Konzett, LeiterAusländer- und Passamt
T +423 236 61 40

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