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ikr: Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 20. Dezember 2016 eine Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung genehmigt. Diese Aktualisierung erfolgt zeitnah mit der Schweiz und ist damit auch international abgestimmt. Damit wird verhindert, dass Liechtenstein zu einem Umschlagplatz für den Handel mit neuen Designer-Drogen wird, die noch nicht auf der Liste der kontrollierten Substanzen geführt sind.

Neue psychoaktive Substanzen (NPS) sind betäubungsmittelähnlich wirkende, synthetische Stoffe. Sie werden auch als "Legal Highs", "Designer-Drogen" oder "Research Chemicals" bezeichnet. Solche neuen Substanzen können als legale Rauschmittel vermarktet werden, bis sie in die Betäubungsmittelverzeichnisse aufgenommen sind.

Der Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen ist ein Gesundheitsrisiko: Es ist unbekannt, wie sie zusammen mit anderen Substanzen wirken, wie schädlich sie sind, wenn sie wiederholt eingenommen werden, und ob sie abhängig machen. Wegen der ähnlichen Struktur mit Substanzen, die bereits unter Kontrolle stehen, muss davon ausgegangen werden, dass die neuen Substanzen schädlich sind. Mit der Aufnahme in die Betäubungsmittelverordnung wird ein allfälliges Regelungsgefälle zur Schweiz vermieden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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