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ikr: Vernehmlassung zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Sozialpartner stellten am 16. Dezember 2016 bei der Regierung Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge mit Lohn- und Protokollvereinbarungen in den Branchen des Zimmermeister- und Dachdeckergewerbes sowie des Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstgewerbes. Weiter stellten sie den Antrag, für 8 Branchen die allgemeinverbindlich erklärten Lohn- und Protokollvereinbarungen abzuändern (Autogewerbe; Baumeister- und Pflästerergewerbe; Detailhandelsgewerbe; Elektro-, Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe; Gärtner- und Floristengewerbe; Informatikgewerbe; Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe; Schreinergewerbe).

Die Regierung leitete die Anträge an das Amt für Volkswirtschaft weiter. In der Folge prüfte das AVW die Anträge. Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft mit Datum vom 31. Januar 2017 die allgemein verbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist endet am Dienstag, 14. Februar 2017.

Die Verordnungstexte sind unter www.amtsblatt.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 76 64

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