ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und weiterer Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 11. Juli 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und weiterer Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Massnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, sowie betreffend die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes zu Handen des Landtages verabschiedet.
Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, stehen materielle Rechte hinsichtlich der Ausübung dieser Grundfreiheit zu. Die effektive Ausübung der Freizügigkeitsrechte der Arbeitnehmer stellt jedoch in der Praxis nach wie vor eine beträchtliche Herausforderung dar. Mit der Richtlinie 2014/54/EU wurden spezielle Rechtsvorschriften für die wirksame Durchsetzung des materiellen Rechts im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit festgelegt.
Als Folge der Übernahme der Richtlinie 2014/54/EU in das EWR-Abkommen befasst sich die vorliegende Gesetzesvorlage mit der Verbesserung der Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte und sieht hierfür im Wesentlichen zwei Massnahmen vor: Zum einen die Möglichkeit von Verbänden, Organisationen oder vergleichbaren Vereinigungen, Arbeitnehmer und deren Familienangehörige mit deren Zustimmung in einem von ihnen eingeleiteten Verfahren zu vertreten oder sich als Dritte am Rechtsstreit nach § 17 ff. der Zivilprozessordnung zu beteiligen und zum anderen die Gewährung eines hinreichenden Schutzes vor Benachteiligungen oder Repressalien als Reaktion auf eine Beschwerde oder auf die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten.
Zudem soll dieses Revisionsvorhaben genutzt werden, um eine von der EFTA-Überwachungsbehörde geforderte Anpassung im Arbeitsvermittlungsgesetz vorzunehmen.
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Martin Vogt
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