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ikr: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Versicherungsvermittlung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung am 11. Juli 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Versicherungsvermittlung sowie die Abänderung weiterer Gesetzes verabschiedet.

Durch diese Vorlage soll die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb im liechtensteinischen Recht umgesetzt werden. Die Neuregungen richten sich an Versicherungsvermittler (Agenten, Makler) sowie an Versicherungsunternehmen, soweit sie im Versicherungsvertrieb tätig sind. Stark erweitert werden die Informationspflichten, die die Vertreiber, also auch die Versicherungsunternehmen, gegenüber Ihren Kunden treffen. Im Weiteren werden die Anforderungen betreffend Fachkenntnisse und Beratung erhöht sowie das Wohlverhalten beim Vertrieb stark erweitert, um dadurch den Kundenschutz zu verbessern.

Zusätzliche Anforderungen für den Vertrieb werden im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten gestellt. Hier kommen den Vertreibern erweiterte Informationspflichten sowie spezielle Pflichten hinsichtlich der Beurteilung der Eignung und Zweckmässigkeit von Versicherungsanlageprodukten zu. Besondere Dokumentationspflichten sowie Produktgenehmigungsverfahren sollen zur verbesserten Qualität bei Vertrieb und Beratung beitragen.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Anne-Sophie Constans Lampert
T +423 236 60 88

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